Fördermittel
Interreg Sachsen – Tschechien
Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027
siehe Programmdokument und Gemeinsames Umsetzungsdokument Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2021-2027 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“
Gefördert werden gemeinsame grenzübergreifende Kooperationsprojekte sächsischer und tschechischer Partner
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden innovative, grenzüberschreitende Projekte in den Prioritäten:
• Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Priorität 1)
• Klimawandel und Nachhaltigkeit (Priorität 2)
• Bildung, lebenslanges Lernen, Kultur und Tourismus (Priorität 3)
• Zusammenarbeit und Vertrauensbildung (Priorität 4)
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Fördergegenstände sind dem Programmdokument und dem Gemeinsamen Umsetzungsdokument des Interreg-Programms Sachsen – Tschechien 2021-2027 zu entnehmen sowie auf der Programmhomepage unter www.sn-cz2027.eu/de/programm/was-fordern-wir einsehbar.
Eine Antragstellung ist laufend möglich. Für die Behandlung der Anträge in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Begleitausschusses sind Stichtage zu beachten. Diese Termine sind unter www.sn-cz2027.eu/de/fur-antragsteller/stichtage-zu-den-sitzungsterminen-des-begleitausschusses einsehbar.
Förderfähig sind innovative, grenzübergreifende Projekte, in den vorgenannten Prioritäten.
Bezugnehmend auf die Errichtung „Smarter Regionen“ kann bspw. gefördert werden:
• Wirtschaftskooperationen, grenzübergreifende Initiativen, Kompetenz- und Branchennetzwerke, Cluster und Partnerschaften (Priorität 1)
• Etablierung von harmonisierten Monitoring- und Datensystemen zur Anpassung an den Klimawandel (Priorität 2)
• Qualifizierungsmaßnahmen, digitale (Aus-)Bildungsangebote, innovative touristische Angebote (Priorität 3)
• Projekte der Raumplanung und Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund des demografischen Wandels (Priorität 4)
Mehr Informationen sind unter www.sn-cz2027.eu/de/programm/was-fordern-wir einsehbar.
Das Programmgebiet umfasst auf der sächsischen Seite die Landkreise Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz.
Auf tschechischer Seite gehören die Bezirke Liberec, Ústí nad Labem und Karlovy Vary zum Programmgebiet.
Mögliche Begünstigte in Sachsen sind unter anderem Behörden und sonstige Einrichtungen des Freistaates Sachsen, kommunale Gebietskörperschaften sowie deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts oder Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Mögliche Begünstigte in Tschechien sind in Ziff. 3 des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes definiert.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig. 1) Erarbeitung einer Projektidee durch die Projektpartner und Übermittlung an das Gemeinsame Sekretariat bei der Sächsischen Aufbaubank. 2) Auf Grundlage der Projektidee ist eine Pflichtberatung der Projektpartner beim Gemeinsamen Sekretariat wahrzunehmen. 3) Der vollständig ausgefüllte Projektantrag ist zweisprachig über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen. Die Stichtage für die Begleitausschusssitzungen sind zu beachten. Weitere Details zum Antragsverfahren sind unter www.sn-cz2027.eu/de/fur-antragsteller/projektzyklus einsehbar.
Es können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erstattet werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses nach dem Erstattungsprinzip.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Bestimmungen zur Kooperation
Abschluss eines Kooperationsvertrages
Einhaltung des grenzübergreifenden Bezugs
Anwendung des Lead-Partner-Prinzips
Finanzielle Angemessenheit des Projektes
Detaillierte Informationen zu den genannten Bestimmungen zur Kooperation sind in Ziff. 4 des Gemeinsamen Umsetzungsdokuments aufgeführt.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen (De-minimis) in der jeweils geltenden Fassung
Verordnung über die die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (DAWI De-minimis) in der jeweils geltenden Fassung
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Gemeinsames Sekretariat in der Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Weiterführende Links
Beispiele aus der Förderung
Übersicht über bisher genehmigte Projekte im Rahmen von INTERREG Sachsen-Tschechien
Beispielprojekt aus der letzten Förderperiode
Das Projekt e-FEKTA - Elektromobilität der Städte Litoměřice und Dresden wurde auf Grundlage der INTERREG-Förderung Sachsen-Tschechien durchgeführt.