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Fördermittel

FR Regio

Titel Förderaufruf:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung der Regionalentwicklung vom 25. April 2013 (SächsABl. S. 475), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15. Juli 2023 (Sächs-ABl. S. 1112) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321)

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung der Regionalentwicklung

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Daseinsvorsorge
Sachsen
Ziel der Förderung:

Die FR-Regio dient der Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne sowie der Umsetzung der Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland in der jeweils geltenden Fassung. Durch die Förderung informeller Planungsinstrumente wird der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge besser entsprochen und so dazu beigetragen, dass die Teilräume Sachsens in ihrem jeweiligen Entwicklungspotenzial gestärkt werden und die größeren Gebietskörperschaften integrierend wirken können.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Nichtinvestive und investive Ausgaben zur Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge

Frist:

Stichtag 30. Oktober des jeweiligen Vorjahres

Geförderte Maßnahmen:

• Strategie- und Handlungskonzeptionen (unter Berücksichtigung der Erfordernisse des demografischen Wandels und gebietlicher Neuordnungen) sowie deren Umsetzung

• Modellvorhaben der Raumordnung und Bund-Land-Projekte mit fachübergreifenden Ansätzen, die den interkommunalen, überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern (z.B. nachhaltige Siedlungs(flächen)entwicklung, regionales Flächenmanagement, Sicherung bzw. Weiterentwicklung der öffentlichen Infrastrukturversorgung)

• Durchführung von Wettbewerben zur Entwicklung von Impulsregionen und Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels sowie deren Umsetzung

• Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Vermittlung von Ergebnissen

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht im FR-Regio-Verfahren mitwirken. Der Zuwendungsempfänger muss Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften – eines Aktionsraumes der Regionalentwicklung – oder Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein. Aktionsräume der Regionalentwicklung können auch länder- und staatsgrenzenübergreifend angelegt sein.

Antragsverfahren:

mehrstufig

Fördersatz und -volumen:

60-75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Art der Förderung:

Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses zur Deckung von Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben sind über den jeweils zuständigen Regionalen Planungsverband anzumelden. Der zuständige Regionale Planungsverband stellt in Absprache mit den betroffenen Aktionsräumen und regionalen Kooperationsnetzwerken eine Gesamtdarstellung her und nimmt eine Prioritätensetzung vor.

Bis zum Stichtag 30. Oktober des Vorjahres ist von den Regionalen Planungsverbänden beim Staatsministerium für Regionalentwicklung die Aufstellung aller priorisierten Vorhabensanmeldungen einzureichen. Nach dem Stichtag eingereichte Vorschläge können nur in besonderen Fällen berücksichtigt werden.

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung entscheidet im Einvernehmen mit den berührten Ressorts über die Förderwürdigkeit der eingereichten Vorschläge.

Die Landesdirektion Sachsen leitet im Nachgang das Antragsverfahren ein. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung: Referat für Europäische Raumordnung, Regionalentwicklung

Ralf Kregel
0351 564 50445

Weiterführende Links

Beispiel aus der Förderung

Die RathausCloud wurde mithilfe einer Anschubfinanzierung der FR Regio gefördert.

Praxisreport 2020

Regionalentwicklung durch Interkommunale Zusammenarbeit

Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR-Regio)

Hier finden Sie Details zur Förderung und zur Antragsstellung.

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