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Fördermittel

URBACT-Aktionsnetzwerke

Titel Förderaufruf:

URBACT-Aktionsnetzwerke

Titel der Richtline:

-

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
EU
Ziel der Förderung:

Der Call für Aktionsnetzwerke ermöglicht den geförderten Netzwerken die Umsetzung von lokalen Strategien durch eine Reihe konkreter Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Für Städte, die bereits über Strategien oder konkrete Projekte verfügen, bieten die URBACT Aktionsnetzwerke die Möglichkeit, diese zwischen November 2026 und Ende April 2029 konkret umzusetzen.

Frist:

17. Juni 2026

Geförderte Maßnahmen:

Beispiele für mögliche Maßnahmen sind:

 

• Pilotprojekte für Dienstleistungen oder operative Instrumente zur Lösung konkreter städtischer Herausforderungen, etwa digitale Plattformen für Bürgermeldungen

• Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und relevanten Akteuren, zum Beispiel durch bereichsübergreifende Arbeitsgruppen

• temporäre städtische Interventionen, um Veränderungen im Verhalten oder räumliche Lösungen zu testen (z. B. temporäre Verkehrsberuhigung)

• Maßnahmen zur Stärkung von Beteiligung und Mitwirkung, wie neue Formate für partizipative Budgetierung

• Entwicklung neuer Kompetenzen, Instrumente oder Verwaltungspraktiken, z. B. innovative Beschaffungsansätze mit sozialen oder ökologischen Zielen

• Anpassung und Erprobung von Lösungen aus dem Netzwerk, etwa Initiativen im Bereich gemeinschaftlicher Energieversorgung

 

Förderraum:

EU

Zuwendungsempfänger:

Jedes Netzwerk besteht aus sechs bis acht Partnern aus EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern (Norwegen, Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine oder Moldau), wobei mind. die Hälfte aus EU-Mitgliedstaaten stammen muss. Den Kern der Partnerschaft bilden Städte ergänzt durch mögliche weitere Partner. Hierzu gehören: Großstädte, Städte und Gemeinden (eine Mindestgröße der Städte gibt es nicht, auch kleinere Städte sind ausdrücklich angesprochen); (halb-)öffentliche lokale Agenturen, die von einer Stadt gegründet wurden; interkommunale Verwaltungsebenen, wie z. B. Stadtbezirke; Behörden von Metropolregionen und Ballungsräumen

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Jedes Netzwerk verfügt über ein Budget von bis zu 1.000.000 Euro für Netzwerkaktivitäten. Mindestens 50 % davon sind für die Umsetzung lokaler Maßnahmen vorgesehen. Zusätzlich erhält jedes genehmigte Netzwerk ein eigenes Budget für Expertise in Höhe von 127.500 Euro und wird während der gesamten Laufzeit von einem sogenannten Lead Expert begleitet.

Art der Förderung:

anteilige Projektförderung aus EFRE-Mitteln

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Aktionsnetzwerke richten sich an Städte, die bereits über eine Strategie, ein politisches Rahmenkonzept oder einen Aktionsplan verfügen. Gute Anträge zeichnen sich durch einen klaren Ausgangspunkt aus, auch wenn noch nicht alle Details feststehen. Entscheidend ist die Auswahl realistischer Maßnahmen, deren Umsetzung im Netzwerk sowie das gemeinsame Lernen mit lokalen Akteuren und Partnerstädten.

 

Am 28. April 2026 findet von 10 bis 12 Uhr eine Online-Infoveranstaltung der deutschen Kontaktstelle zum aktuellen Call für URBACT-Aktionsnetzwerke statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. 

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Nationale Kontaktstelle in Deutschland

Max Anton Dörr
+49 30 206132 – 553

Nationale Kontaktstelle in Deutschland

Lilian Krischer
+49 30 206132 – 560

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Website der Nationalen URBACT-Kontaktstelle

Hier finden Sie Informationen der Nationalen URBACT-Kontaktstelle zum Call:

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