Fördermittel
Umweltinnovationsprogramm
Umweltinnovationsprogramm
Richtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial
Formale Förderkonditionen
Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen, mit zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen.
31.12.2026 (Ablauf der Richtlinie)
Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Ausgaben der Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle des Vorhabens in den folgenden Bereichen:
• Abwasserbehandlung
• Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
• Circular Economy
• Bodenschutz
• Luftreinhaltung, Klimaschutz
• Minderung von Lärm und Erschütterungen
• Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
• Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
bundesweit
kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände; Unternehmen mit kommunaler Beteiligung; in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
zweistufig
Die Förderung wird entweder als Investitionszuschuss oder als Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gewährt.
• Ein Investitionszuschuss kann in der Regel in Höhe von bis zu 30% der förderfähigen Kosten gewährt werden.
• Ein zinsverbilligter Kredit kann in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Kredit oder Invesitionszuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Vor Antragstellung benötigt die KfW eine Projektskizze, anhand der die Projektidee bewertet werden kann. Ein Hinweisblatt zur Erstellung der Projektskizze findet sich unter www.kfw.de/230.
Nach der Prüfung erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zu ihrem Vorhaben und im Falle eines positiven Votums das Antragsformular sowie weitere Unterlagen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
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