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Fördermittel

Umweltinnovationsprogramm

Titel Förderaufruf:

Umweltinnovationsprogramm

Titel der Richtline:

Richtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Das Umweltinnovationsprogramm unterstützt Vorhaben in großtechnischem Maßstab, die erstmalig fortschrittliche technologische Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklichen, mit zinsverbilligten Krediten oder Zuschüssen.

Frist:

31.12.2026 (Ablauf der Richtlinie)

Geförderte Maßnahmen:

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Ausgaben der Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle des Vorhabens in den folgenden Bereichen:

• Abwasserbehandlung

• Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung

• Circular Economy

• Bodenschutz

• Luftreinhaltung, Klimaschutz

• Minderung von Lärm und Erschütterungen

• Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien

• Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, Zweckverbände; Unternehmen mit kommunaler Beteiligung; in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

Die Förderung wird entweder als Investitionszuschuss oder als Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gewährt.

• Ein Investitionszuschuss kann in der Regel in Höhe von bis zu 30% der förderfähigen Kosten gewährt werden.

• Ein zinsverbilligter Kredit kann in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.

 

Art der Förderung:

Kredit oder Invesitionszuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Vor Antragstellung benötigt die KfW eine Projektskizze, anhand der die Projektidee bewertet werden kann. Ein Hinweisblatt zur Erstellung der Projektskizze findet sich unter www.kfw.de/230.

Nach der Prüfung erhalten die Antragstellenden eine Rückmeldung zu ihrem Vorhaben und im Falle eines positiven Votums das Antragsformular sowie weitere Unterlagen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

0800 539 9001
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Merkblatt der KfW

Hier geht es direkt zum Merkblatt der KfW:

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