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Fördermittel

Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen

Titel Förderaufruf:

Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen

Titel der Richtline:

Bekanntmachung Nr. 02/2024/42 über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben „Steigerung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen durch eine Verbesserung der Interoperabilität von digitalen Systemen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. August 2024 (Veröffentlicht am Montag, 30. September 2024 BAnz AT 30.09.2024 B5)

Handlungsfeld(er):
Daseinsvorsorge
Ziel der Förderung:

Im Rahmen des Förderaufrufs werden innovative Projekte gesucht, die zur Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen beitragen, indem sie die Interoperabilität von digitalen Systemen, also den überwiegend automatischen Informationsaustausch und die Datenintegrationen von Software-, Daten- und Informationssystemen, herstellen und nutzen.

 

Ziel der Förderung ist die Umsetzung von innovativen modellhaften Projekten, die aufzeigen, wie Interoperabilität von digitalen Systemen die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen unterstützen kann.

 

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Voraussetzung für die Förderung ist die Verbesserung der Interoperabilität in einem konkreten, generischen und bedarfsorientierten Anwendungsfall der Daseinsvorsorge.

Denkbar sind beispielsweise, aber nicht ausschließlich, folgende Themengebiete:

- Katastrophenschutz, Klimaschutz und Klimaanpas-sung

- Energie

- Mobilität

- Nahversorgung

- Kommunikation

 

Weiterhin sollten folgende Punkte bei der inhaltlichen Gestaltung des Projektes berücksichtigt werden:

- Anwendung und Anpassung bereits existierender Technologien

- Normen und Standards

- Kooperationen und Verbundvorhaben

- Soziale Faktoren und Kompetenzen

- Open Source

- Vereinfachte Entwicklungsumgebung

Frist:

30.11.2024, 24 Uhr

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind u.a.:

- projektbedingt notwendiges, zusätzliches Personal beim Zuwendungsempfänger

- projektbezogene Vergaben von Aufträgen

- projektspezifische Aktivitäten und Veranstaltungen

- Tätigkeiten im Rahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers

- notwendige projektspezifische Anschaffungen und Investitionen

- notwendige projektspezifische Mieten

- projektspezifisches zusätzliches Material

- Reiseausgaben

 

Förderraum:

Deutschland

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Vereine und Verbände, Unternehmen und weitere juristische Personen, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) setzt dieses Förderprojekt im Auftrag des BMEL um. Als Projektträger begleitet und berät das KomLE Akteure bereits bei der Bewerbung um eine Projektförderung fachlich und administrativ. Darüber hinaus stellt es in vielfältigen Formaten die Vernetzung und den übergreifenden Wissenstransfer auch über die Förderlaufzeit hinweg sicher.

Antragsverfahren:

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Fördersatz und -volumen:

Die Fördersumme beträgt bis zu 300 000 Euro per Zuwendungsempfänger, die Durchführung von Verbundvorhaben wird befürwortet. Die Projekte können maximal bis zum 31. Dezember 2027 laufen.

Der Förderanteil im Wege der Anteilsfinanzierung beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtaus-gaben. In begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen ist auch ein höherer Förderanteil möglich.

Art der Förderung:

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung wird bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie darf die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung der BLE per Mail einzureichen:

  • Ideenskizze als Word-Datei oder kopierfähiges PDF
  • Skizze als eingescanntes Dokument mit Unterschrift

Finanzierungsplan als Excel-Datei

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Zuwendungssumme darf den Betrag von 300.000 Euro je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten, da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Referat 423 – Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung – Nahversorgung, Infrastruktur und technische Innovationen

Frau Freya Höfeler und Frau Franziska Missler
0228 6845 3142
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