Fördermittel
STARK
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“
Unterstützung des Transformationsprozesses in den Kohleregionen
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird u a. die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften (z. B. Digitalisierung öffentlicher Leistungen). Die Entwickung innovativer Ansätze ist ebenso förderbar. Die Ansätze sollen neuartig sein und den Strukturwandel unterstützen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Förderfähig sind Personalausgaben, projektspezifische Anschaffungen (Gegenstände) und Investitionen sowie projektbezogene Vergaben von Aufträgen (Personal und Dienstleistungen).
Anträge können im Freistaat Sachsen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz gestellt werden.
natürliche und juristische Personen (auch Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer)
Einstufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: 90 %
Es handelt sich um eine Projektförderung in der Form einer Anteilfinanzierung.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss elektronisch über easy-Online eingereicht werden. Zusätzlich ist eine postalische Einreichung erforderlich. Die Unterlagen müssen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gesendet werden.
Aktueller Hinweis vom 30.04.2024: Ab sofort können Folgeanträge bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis dahin erforderlichen Zwischennachweise erbracht wurden. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des BAFA.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen
Beschluss 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem, wirtschaftlichem Interesse betraut sind
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des BAFA finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.