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Fördermittel

STARK

Titel Förderaufruf:

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Umweltschutz
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Unterstützung des Transformationsprozesses in den Kohleregionen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird u a. die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften (z. B. Digitalisierung öffentlicher Leistungen). Die Entwickung innovativer Ansätze ist ebenso förderbar. Die Ansätze sollen neuartig sein und den Strukturwandel unterstützen.

Frist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Personalausgaben, projektspezifische Anschaffungen (Gegenstände) und Investitionen sowie projektbezogene Vergaben von Aufträgen (Personal und Dienstleistungen).

Förderraum:

Anträge können im Freistaat Sachsen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

natürliche und juristische Personen (auch Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer)

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 90 %

Art der Förderung:

Es handelt sich um eine Projektförderung in der Form einer Anteilfinanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss elektronisch über easy-Online eingereicht werden. Zusätzlich ist eine postalische Einreichung erforderlich. Die Unterlagen müssen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gesendet werden.

 

Aktueller Hinweis vom 30.04.2024: Ab sofort können Folgeanträge bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis dahin erforderlichen Zwischennachweise erbracht wurden. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des BAFA.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen

Beschluss 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem, wirtschaft­lichem Interesse betraut sind

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 424 – Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen
06196 908-1040
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite des BAFA finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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