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Fördermittel

STARK

Titel Förderaufruf:

Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“, ursprünglich veröffentlicht 16. Juli 2020, Novellierung 13. August 2024

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Umweltschutz
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Unterstützung des Transformationsprozesses in den Kohleregionen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird u a. die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften (z. B. Digitalisierung öffentlicher Leistungen). Die Entwickung innovativer Ansätze ist ebenso förderbar. Die Ansätze sollen neuartig sein und den Strukturwandel unterstützen.

Frist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Personalausgaben, projektspezifische Anschaffungen (Gegenstände) und Investitionen sowie projektbezogene Vergaben von Aufträgen (Personal und Dienstleistungen).

 

Das Programm umfasst die 12 Förderkategorien:

1) Vernetzung,

2) Wissens- und Technologietransfer,

3) Beratung,

4) Qualifikation/ Aus- und Weiterbildung,

5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen,

6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften,

7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis,

8) Außenwirtschaft,

9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses,

10) Stärkung unternehmerischen Handelns,

11) Innovative Ansätze,

12) Transformationstechnologien.

Förderraum:

Anträge können im Freistaat Sachsen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

Natürliche und juristische Personen (auch Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer)

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote je nach Förderkategorie bis zu 90 %

Art der Förderung:

Es handelt sich um eine Projektförderung in der Form einer Anteilsfinanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss elektronisch über easy-Online eingereicht werden. Zusätzlich ist eine postalische Einreichung erforderlich. Die Unterlagen müssen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gesendet werden.

Hinweis vom 30.04.2024: Ab sofort können Folgeanträge bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis dahin erforderlichen Zwischennachweise erbracht wurden. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des BAFA.

Die novellierte Förderrichtlinie vom 13. August 2024 gilt für alle Neuanträge, die nach dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2038.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Referat 424 – Rückbau-Rückstellungen KKW, Strukturstärkung Kohleregionen
06196 908-1040
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr, Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite des BAFA finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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