Fördermittel
STARK
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten
Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten „STARK“, ursprünglich veröffentlicht 16. Juli 2020, Novellierung 13. August 2024
Unterstützung des Transformationsprozesses in den Kohleregionen
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird u a. die nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen, Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften (z. B. Digitalisierung öffentlicher Leistungen). Die Entwickung innovativer Ansätze ist ebenso förderbar. Die Ansätze sollen neuartig sein und den Strukturwandel unterstützen.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Förderfähig sind Personalausgaben, projektspezifische Anschaffungen (Gegenstände) und Investitionen sowie projektbezogene Vergaben von Aufträgen (Personal und Dienstleistungen).
Das Programm umfasst die 12 Förderkategorien:
1) Vernetzung,
2) Wissens- und Technologietransfer,
3) Beratung,
4) Qualifikation/ Aus- und Weiterbildung,
5) Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen,
6) Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften,
7) Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis,
8) Außenwirtschaft,
9) Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses,
10) Stärkung unternehmerischen Handelns,
11) Innovative Ansätze,
12) Transformationstechnologien.
Anträge können im Freistaat Sachsen im Lausitzer Revier und im Mitteldeutschen Revier gestellt werden.
Natürliche und juristische Personen (auch Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer)
Einstufige Antragstellung mit Vorverfahren; Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote je nach Förderkategorie bis zu 90 % (sofern beihilferechtlich möglich)
Es handelt sich um eine Projektförderung in der Form einer Anteilsfinanzierung.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss elektronisch über easy-Online eingereicht werden. Zusätzlich ist eine postalische Einreichung erforderlich. Die Unterlagen müssen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gesendet werden.
Hinweis vom 30.04.2024: Ab sofort können Folgeanträge bis zu 18 Monate vor Projektende des Erstantrages erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bis dahin erforderlichen Zwischennachweise erbracht wurden. Weitere Hinweise finden Sie auf der Website des BAFA.
Die novellierte Förderrichtlinie vom 13. August 2024 gilt für alle Neuanträge, die nach dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden. Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2038.
Ansprechpartner des Freistaates Sachsen für Anträge zur Förderkategorie 12:
Referat 34 - "Überregionale Maßnahmen der Strukturentwicklung (2. Arm)
Beteiligung/Kommunikation" des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
E-Mail: stark(at)smr.sachsen.de
Tel. 0351 564 50340
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Projektträgers VDI/VDE/IT: https://vdivde-it.de/de/stark
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des BAFA finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.