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Fördermittel

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023

Titel Förderaufruf:

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)

Titel der Richtline:

FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 vom 28. August 2023 (SächsABl. S. 1288), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)

Handlungsfeld(er):
Energie
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Sachsen
Ziel der Förderung:

Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt, die Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung sowie die Verringerung der Anzahl der von Lärm betroffenen Anwohner sowie die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

• Anlage, Aufwertung und Vernetzung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung

• Förderung von Konzepten für Stadtgrünmaßnahmen

• Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen

• Maßnahmen zur Radonreduzierung

 

Frist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Stadtgrün

• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen

• bodengebundene Fassadenbegrünung

• extensive Dachbegrünung

• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr

 

Lärmminderung

• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)

• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

• passiver Lärmschutz, z. B. bauliche Vorhaben an Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen

 

Radonreduzierung

• Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen

• Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z. B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z. B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z .B. Radonbrunnen).

• Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern sowie kleine und mittlere Unternehmen

Antragsverfahren:

einstufig: Einreichung erfolgt im Antragsportal der SAB

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Art der Förderung:

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal der SAB. Eine postalische Einreichung von Unterlagen ist nicht notwendig.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsiche Aufbaubank

0351 4910-4222

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen zur Förderung

Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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