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Fördermittel

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023

Titel Förderaufruf:

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)

Titel der Richtline:

FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 vom 28. August 2023 (SächsABl. S. 1288), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)

Handlungsfeld(er):
Mobilität
Umweltschutz
Sachsen
Ziel der Förderung:

Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt, die Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung sowie die Verringerung der Anzahl der von Lärm betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen sowie die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen und somit Reduzierung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung durch Radon.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Förderbereich Stadtgrün: investive Vorhaben und Konzepte

 

Förderbereich Lärmminderung: aktiver und passiver Lärmschutz sowie nicht investive konzeptionelle Maßnahmen

 

Förderbereich Radonreduzierung: Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts, lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration sowie der Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon unterhalb von Gebäuden und Ableitung an die Außenluft.

Frist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderbereich Stadtgrün: investive Vorhaben, wie z.B. insektenfördernde Wiesen, Dach- oder Fassadenbegrünung sowie Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich (nur für kommunale Akteure)

 

Förderbereich Lärmminderung: im Bereich des aktiven Lärmschutzes z.B. Einsatz von lärmmindernden Deckschichten, verkehrsorganisatorische und verkehrsberuhigende Maßnahmen oder Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände und der Einsatz anderer Abschirmelemente sowie im Bereich des passiven Lärmschutzes der Einbau von Schallschutzfenstern

 

Förderbereich Radonreduzierung: beispielweise bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Radonzutritt in Innenräumen oder lüftungstechnische Maßnahmen

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

kommunale Gebietskörperschaften

Antragsverfahren:

einstufige Antragstellung, Einreichung errfolgt im Antragsportal der SAB

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: bis zu 80 % bei maximal 200.000 Euro zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Art der Förderung:

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal der SAB. Eine postalische Einreichung von Unterlagen ist nicht notwendig.

Die Antragsteller müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte der beantragten Fläche sein oder können eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten vorlegen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsiche Aufbaubank

0351 4910-4222

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen zu Teil A der Förderung

Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

Weiterführende Informationen zu Teil B der Förderung

Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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