Fördermittel
Stadtgrün, Lärm, Radon/2023
Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)
FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 vom 28. August 2023 (SächsABl. S. 1288), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)
Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt, die Senkung des Lärmpegels an schutzbedürftiger Bebauung sowie die Verringerung der Anzahl der von Lärm betroffenen Anwohner sowie die Unterstützung von dauerhaft wirksamen Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen.
Formale Förderkonditionen
• Anlage, Aufwertung und Vernetzung von biodiversitätsfördernden Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünung
• Förderung von Konzepten für Stadtgrünmaßnahmen
• Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen
• Maßnahmen zur Radonreduzierung
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Stadtgrün
• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
• bodengebundene Fassadenbegrünung
• extensive Dachbegrünung
• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
Lärmminderung
• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen)
• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
• passiver Lärmschutz, z. B. bauliche Vorhaben an Innenräumen wie Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen
Radonreduzierung
• Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen
• Beispiele: bauliche Maßnahmen zur Verhinderung des Radonzutritts (z. B. Abdichtungen), lüftungstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration (z. B. technische Be- und Entlüftung), Bau von Anlagen zur Absaugung von Radon (z .B. Radonbrunnen).
• Nicht gefördert werden Maßnahmen an reinen Wohngebäuden
Sachsen
kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern sowie kleine und mittlere Unternehmen
einstufig: Einreichung erfolgt im Antragsportal der SAB
Förderquote: bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal der SAB. Eine postalische Einreichung von Unterlagen ist nicht notwendig.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen zur Förderung
Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.