Fördermittel
Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme
Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Sicher in die digitale Zukunft – Cyberresiliente Gesellschaft durch sichere menschenzentrierte IT-Systeme"
Ziel der Förderung ist es, die Forschung, Expertise sowie die praktische Anwendung im Bereich der benutzbaren Cybersicherheit in Deutschland nachhaltig zu stärken und Lösungen für menschenzentrierte und benutzbare Cybersicherheitstechnologien voranzubringen.
Formale Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung ist Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, die Entwicklung und Nutzung von IT-Systemen sicher und menschenzentriert zu gestalten, sowie die systematische Evaluation der in den Vorhaben entwickelten Technologien und Maßnahmen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie werden interdisziplinäre Verbünde gefördert. Die Umsetzbarkeit und Verwertung der Ergebnisse muss durch eine der Relevanz des Themas angemessene Beteiligung von Anwendungspartnern in der Verbundstruktur sichergestellt werden.
15. Oktober 2026
Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Vorhaben angemessenen Projektlaufzeit von typischerweise drei Jahren Forschung und Entwicklung durchzuführen, um neue Technologien, Verfahren und Methoden zur benutzbaren, menschenzentrierten Cybersicherheit zu entwickeln, zu verbessern und zu erproben.
Ziel der Vorhaben muss es jeweils entweder sein:
• Die Herausforderungen besser zu verstehen, die sich aus dem Genannten ergeben, um darauf aufbauend sichere IT-Systeme menschenzentriert konzipieren zu können.
Beispiele für Forschungsaspekte sind: Untersuchen und Verstehen von mentalen Modellen und Nutzerverhalten; Hindernisse beim Etablieren einer allgemeinen Sicherheitskultur im Umgang mit IT-Systemen.
• Entwurf und Entwicklung von Systemen menschengerechter zu gestalten.
Beispiele für Forschungsaspekte sind: Bessere Werkzeuge für sämtliche Klassen von Entwicklern; Usable Security Design-patterns; Security by Design für Benutzerinteraktion.
• Nutzende dabei zu unterstützen, Systeme sicherer einzusetzen.
Beispiele für Forschungsaspekte sind: Gezielte Unterstützung von Verhaltensänderungen bei der Nutzung von IT-Systemen, insbesondere einschließlich technologischer Lösungsansätze; Befähigung zur Einschätzung von Informationen.
bundesweit
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; Behörden und deren Forschungseinrichtungen; andere Institutionen, die Forschung betreiben; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; Kommunen und deren Einrichtungen; Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen
zweistufig
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 15. Oktober 2026 Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches sowie wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier geht es zu weiterführenden Informationen: