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Fördermittel

SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"

Titel Förderaufruf:

SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen" – Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen

Titel der Richtline:

-

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Sachsen
Ziel der Förderung:

Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen

Frist:

k. A.

Geförderte Maßnahmen:

• Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben

• weitere Investitionen, wenn ein Kriterium der kundenspezifischen Module erfüllt wird (nähere Informationen hier: www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-nachhaltiges-kommunaldarlehen)

• ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung:

• attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren

• Zinsvergünstigung zwischen 0,25 % und 0,75 % für maximal 10 Jahre in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien

• Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich

 

Kredithöhe und Auszahlung:

• Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 10 Mio. EUR

• Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich

Art der Förderung:

Kredit

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Interessierte reichen ihre Finanzierungsanfrage unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der SAB schriftlich ein. Das Formular ist hier erhältlich.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

  • genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
  • Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
  • Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung

Philipp Willenberg
0341 70292-4662

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung

Katrin Mühlhans
0341 70292-3959

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen:

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Antragsformular

Hier geht es direkt zum Antragsformular:

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