Fördermittel
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen" – Finanzierung von nachhaltigen kommunalen Vorhaben und kommunalen Verwaltungen
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Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen
Formale Förderkonditionen
zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung nachhaltiger kommunaler Investitionen oder für Investitionen bereits nachhaltiger Kommunalverwaltungen
k. A.
• Investitionen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel sowie damit in Zusammenhang stehende Vorhaben
• weitere Investitionen, wenn ein Kriterium der kundenspezifischen Module erfüllt wird (nähere Informationen hier: www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-nachhaltiges-kommunaldarlehen)
• ausgeschlossen sind Vorhaben zur Finanzierung kontroverser Geschäftspraktiken und kontroverser Geschäftsfelder (wie beispielsweise Braun- und Steinkohle)
Sachsen
Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen
einstufig
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung:
• attraktive Darlehenskonditionen mit Laufzeiten bis zu 40 Jahren und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren
• Zinsvergünstigung zwischen 0,25 % und 0,75 % für maximal 10 Jahre in Abhängigkeit von den erfüllten Nachhaltigkeitskriterien
• Rückzahlung als Ratendarlehen mit quartalsweiser Tilgung mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren möglich
Kredithöhe und Auszahlung:
• Darlehenshöhe ab 150 TEUR bis maximal 10 Mio. EUR
• Auszahlung zu 100 %, bis zu zwei Teilauszahlungen möglich
Kredit
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Interessierte reichen ihre Finanzierungsanfrage unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars bei der SAB schriftlich ein. Das Formular ist hier erhältlich.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- genehmigte Kreditermächtigung in entsprechender Höhe
- Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in mindestens einem Modul
- Fachförderungen, zweckgebundene Versicherungsleistungen oder sonstige Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Entsprechende Beihilfe-Höchstgrenzen sind dabei zu berücksichtigen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB), Abteilung Kommunal- und Gewerbefinanzierung
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen:
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