Fördermittel
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – FRL EEuS/2023)
Förderung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher
Formale Förderkonditionen
Förderung von Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern
01.07.2026
Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
• auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche)
• deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MW peak beträgt
Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher
• für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze)
• mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest
• die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MW peak gekoppelt werden
Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
• in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe
• die überwiegend (d.h. mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
o Raumheizung/-kühlung
o kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung
Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
• in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
Sachsen
natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts
einstufig
Zinssatz
• Sollzinsbindungsfrist bis max. 10 Jahre
• Höhe richtet sich im Hausbankenverfahren nach individueller Ermittlung der SAB anhand des risikogerechten Zinssystems der SAB am Tag der Zusage und im Direktverfahren nach individueller Ermittlung der SAB anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten am Tag der Zusage
Laufzeit
• 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei
Tilgung
• nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit in vierteljährlich gleich hohen Raten, für Unternehmen der Wohnungswirtschaft auch als monatliche Annuität
Kredithöhe
• mindestens 35.000 Euro und maximal 5.000.000 Euro
Auszahlung
• zu 100 % innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in maximal drei Abrufen
Tilgungszuschuss
• für Stromspeicher bis zu 20 %, für alle übrigen Fördergegenstände bis zu 10 % der Darlehenssumme
• Höhe beträgt mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro pro Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)
Kredit
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über die jeweilige Hausbank des Antragstellers vergeben. Antragsteller wenden sich daher an ihre Hausbank.
Ausgenommen sind Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Diese Kundengruppen können ihren Antrag direkt über das Förderportal stellen.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Der Maßnahme- bzw. Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
- Die SAB muss mindestens für und in Höhe der förderfähigen Ausgaben ein Investitionsdarlehen gewähren.
- Es darf keine Förderung nach der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 des SMUL oder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt worden sein oder künftig gewährt werden.
- Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, insofern der Beihilfebetrag nicht überschritten wird.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Weiterführende Links
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