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Fördermittel

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Titel Förderaufruf:

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher

 

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – FRL EEuS/2023)

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Sachsen
Ziel der Förderung:

Förderung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Förderung von Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern

Frist:

01.07.2026

Geförderte Maßnahmen:

Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen

• auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche)

• deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MW peak beträgt

 

Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler Speicher

• für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze)

• mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt, wieder aufladbar, ortsfest

• die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MW peak gekoppelt werden

 

Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen

• in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe

• die überwiegend (d.h. mehr als 50 % der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

o Raumheizung/-kühlung

o kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung

 

Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern

• in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Zinssatz

• Sollzinsbindungsfrist bis max. 10 Jahre

• Höhe richtet sich im Hausbankenverfahren nach individueller Ermittlung der SAB anhand des risikogerechten Zinssystems der SAB am Tag der Zusage und im Direktverfahren nach individueller Ermittlung der SAB anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten am Tag der Zusage

 

Laufzeit

• 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei

 

Tilgung

• nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit in vierteljährlich gleich hohen Raten, für Unternehmen der Wohnungswirtschaft auch als monatliche Annuität

 

Kredithöhe

• mindestens 35.000 Euro und maximal 5.000.000 Euro

 

Auszahlung

• zu 100 % innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in maximal drei Abrufen

 

Tilgungszuschuss

• für Stromspeicher bis zu 20 %, für alle übrigen Fördergegenstände bis zu 10 % der Darlehenssumme

• Höhe beträgt mindestens 2.500 Euro pro Antrag und maximal 50.000 Euro pro Kalenderjahr (unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge)

 

Art der Förderung:

Kredit

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über die jeweilige Hausbank des Antragstellers vergeben. Antragsteller wenden sich daher an ihre Hausbank.

Ausgenommen sind Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften. Diese Kundengruppen können ihren Antrag direkt über das Förderportal stellen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • Der Maßnahme- bzw. Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
  • Die SAB muss mindestens für und in Höhe der förderfähigen Ausgaben ein Investitionsdarlehen gewähren.
  • Es darf keine Förderung nach der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 des SMUL oder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt worden sein oder künftig gewährt werden.
  • Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist zulässig, insofern der Beihilfebetrag nicht überschritten wird.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

0351 - 4910 4910
Montag und Freitag 9 - 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 - 18 Uhr und Mittwoch 9 - 13 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen:

Richtlinie

Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie:

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