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Fördermittel

Richtlinie nachhaltige Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027

Titel Förderaufruf:

Richtlinie nachhaltige Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung nachhaltiger Mobilität aus den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem JUST Transition Fund (JTF) im Förderzeitraum 2021-2027 vom 28.03.2024.

Handlungsfeld(er):
Mobilität
Umweltschutz
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
EU
Sachsen
Ziel der Förderung:

• Klimaschutz, insbesondere durch Nutzung innovativer, digitaler Technologien und Entwicklung funktionaler Stadtgebiete

• bessere Mobilität durch Modellprojekte

• mehr wirtschaftliche Investitionen durch verbesserte Verkehrsstrukturen

• besserer Zugang zum ÖPNV für alle

• Stärkung der länder- und grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

• Antragsteller müssen nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden.

• Die Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urbane Mobilitätspläne) einfügen und mit den darin enthaltenen Zielen vereinbar sein.

• Für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens 5 Jahren muss die Klimaverträglichkeit nachgewiesen werden.

• Es müssen gleichstellungspolitische Fragen berücksichtigt werden.

Frist:

31.12.2027

Geförderte Maßnahmen:

• Neu- und Ausbau von Mobilitätspunkten

• investive Maßnahmen zur verkehrsträgerübergreifenden Vernetzung

• Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, bspw. Fahrradabstellinfrastruktur, Fahrradmietsysteme als Ergänzung zum ÖPNV, Mobilitätsmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Knotenpunkten

• intelligente Echtzeit-Verkehrssteuerungssysteme

• Vorhaben zur Einführung des automatisierten Fahrens im ÖPNV

• Maßnahmen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Statistiken für städtische und interkommunale Verkehrssysteme

• investive Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs und der Nutzung des ÖPNV

• Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit

• Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP)

• Mobilitätsmaßnahmen zur Förderung und Verbesserung vorhandener Entwicklungspotenziale der Metropolregion Mitteldeutschland

• Maßnahmen zur verkehrlichen Vernetzung in Sachsen, bundesländerübergreifend sowie mit der Republik Polen und Tschechien

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Körperschaften (sächsische Städte und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse); Nahverkehrsunternehmen; Verkehrsverbünde; Unternehmen in Privatrechtsform als Träger; Betreiber oder Nutzer von Infrastruktureinrichtungen; Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden; Universitäten und Hochschulen

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

• Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 500.000 Euro betragen (Untergrenze). Ausgenommen von dieser Untergrenze sind Studien und Konzepte sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit sowie Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). SUMPs können mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

• Für Studien und Konzepte gibt es die Option einer Pauschalfinanzierung (vereinfachte Kostenoption). Details können der Richtlinie Mobilität entnommen oder auf der Internetseite der Bewilligungsstelle nachgelesen werden (https://lasuv.sachsen.de).

 

Art der Förderung:

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung (Anteilsfinanzierung) in Form eines Zuschusses.

Es können Ausgaben, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und angemessen sind, gefördert werden. Entsprechende Ausgaben für Grunderwerb sind bis zur Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zuwendungsfähig.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das als Bewilligungsstelle der EFRE-Förderung fungiert.

Für die Antragstellung sind die auf der Homepage der Bewilligungsbehörde (https://www.lasuv.sachsen.de) zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Landesamt für Straßenbau und Verkehr

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