Fördermittel
RegioPlan
Aufruf zur Einreichung von Anträgen für die Förderrichtlinie Planungsförderung (FRL RegioPlan) vom 14.05.2024 (Aufrufnummer: 2/2024)
FRL RegioPlan vom 17. Januar 2023 (SächsABl. S. 189, 497), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321)
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt Kommunen im Freistaat Sachsen bei vorausschauenden Planungsprozessen für die Bebauungs- und Flächennutzungsplanung. Im Sinne einer dynamischen und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sollen Entwicklungspotenziale – insbesondere für Zukunftstechnologien – erschlossen und potenzielle gewerbliche Ansiedlungen erleichtert werden, um die Nutzung investiver Förderungen zeitgerecht zu ermöglichen.
Formale Förderkonditionen
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder „Bebauungsplan“ und „Flächennutzungsplan“ gemäß HOAI. Bei begründetem Bedarf sind zusätzliche Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder „Landschaftsplan“ und „Grünordnungsplan“ gemäß HOAI zuwendungsfähig. Dabei ist bei der Planung die künftige Versorgung mit erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Die Ausgaben für baugebietsbezogene Energie- und Wärmekonzepte sind förderfähig.
Ausgaben für Planungsleistungen sind nur förderfähig, wenn der IT-Austauschstandard (XPlanung) angewandt wird.
Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben kann der Fördersatz aufgrund von Vorbereitung, Koordination, interkommunaler Abstimmung und Steuerung um bis zu 5 % erhöht werden.
Derzeit kein Aufruf
Gefördert wird die Erstellung von:
- Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen größer 50 ha → Schwerpunkt A
- Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen von 10 bis 50 ha → Schwerpunkt B
- Flächennutzungsplänen mit Flächen für gewerbliche Ansiedlungen von mindestens 10 ha → Schwerpunkt C
Sachsen
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Mit Zustimmung der Gemeinde kann auch der Landkreis Zuwendungsempfänger sein. Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben können mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden neben den Landkreisen auch Planungszweckverbände Zuwendungsempfänger sein.
Die Sächsische Aufbaubank prüft in einem ersten Schritt die formellen Fördervoraussetzungen der eingereichten Anträge. Über die Förderwürdigkeit der Vorhaben (Anträge) sowie Ausnahmen entscheidet ein Fachgremium. Die Kriterien für das Ranking werden im Aufruf veröffentlicht. Vorhaben, die einen Impuls für die Entwicklung großflächiger gewerblicher Ansiedlungen geben sowie Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien dienen, werden innerhalb der Schwerpunkte vorrangig gefördert.
Für Maßnahmen im Schwerpunkt A beträgt der Fördersatz in den Jahren
2023: 75%
2024: 75%
2025: 75%
2026: 70%
2027: 60%
Für Maßnahmen der Schwerpunkte B und C beträgt der Fördersatz in den Jahren
2023: 50%
2024: 50%
2025: 40%
2026: 30%
2027: 20%
Maßgeblich für die Anwendung des jahresbezogenen Fördersatzes in den einzelnen Schwerpunkten ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die ganz oder teilweise Rücknahme der Zuwendung erfolgt, wenn innerhalb der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben Einnahmen (z. B. aus der Vermarktung von Grundstücken) erzielt werden.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.
Ein umfassender FAQ-Katalog steht online zur Verfügung.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie umfassende Informationen, den FAQ-Katalog sowie den aktuellen Aufruf.