Fördermittel
Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie
Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie
Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“
Ziel ist es, europäischen Datenschutz durch „Privacy by Design“ („Datenschutz von vornherein“), Benutzbarkeit und Transparenz zur digitalen Ermächtigung von Bürgern ganzheitlich abzubilden. Darüber hinaus zielt die Förderung darauf ab, digitale Bürgerrechte zu stärken und dazu beizutragen, Deutschland zu einem starken, auf europäischen Werten basierenden Technologiestandort zu machen.
Formale Förderkonditionen
Im Rahmen der Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben gefördert, die sich einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:
Grundrechte und die informationelle Selbstbestimmung schützen:
- Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen;
- Datenschutz technisch umsetzen;
- Privatsphäre schonende Geschäftsmodelle entwickeln;
- Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“);
- Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
- Risikoabschätzungen vornehmen.
Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:
- Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
- Ethische Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
- individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.
15. März und 15. Oktober eines jeden Jahres (letzter Stichtag: 15. März 2027)
In meist dreijährigen Vorhaben sollen aktuelle Entwicklungen mit Bezügen zum Datenschutz und zur Privatheit hinsichtlich ihres Einflusses auf die Lebensrealitäten von Bürgern wissenschaftlich untersucht werden. Ziel ist es, den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Den Bürgern soll eine informierte Auseinandersetzung mit den Gefahren der Digitalisierung für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden. Ziel ist es auch, innovative Alternativlösungskonzepte und tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, um den europäischen Weg im Datenschutz weiter voranzutreiben und eine sichere Datennutzung für unterschiedliche Interessengruppen zu ermöglichen.
bundesweit
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, andere Institutionen, die Forschung betreiben, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und deren Einrichtungen, sowie Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.
zweistufig
Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten (in der Regel bis zu 50 %)
Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.: Förderung bis zu 100% möglich
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und 15. Oktober. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dabei wird ihnen jeweils eine Frist zur Vorlage des vollständigen Antrags mitgeteilt.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
VDI/VDE Innovation und Technik GmbH
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
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