Fördermittel
Naturschutz und Landschaftspflege
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Förderrichtlinie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Erhaltung der biologischen Vielfalt
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden die Erprobung und Weiterentwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Förderfähig sind die Entwicklung neuer Verfahren, Übertragung von Technologien und Verfahren aus anderen Anwendungsbereichen und die Auswertung von Forschungsergenissen.
Anträge können bundesweit gestellt werden.
Landkreise, Kommunen, Verbände und Universitäten
Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: 75 %
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis zur Anteilfinanzierung gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
In der ersten Stufe ist eine formlose Projektskizze einzureichen. Wird diese positiv bewertet, werden Gespräche mit den Antragstellenden geführt. Nach den Gesprächen erfolgt die förmliche Antragstellung.
Beachten Sie bitte, dass die Förderrichtlinien seit Inkrafttreten nicht novelliert wurden und daher nicht mehr aktuelle Angaben und Verweise enthalten. Diese sind mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie Hinweise zur Antragstellung unter den Menüpunkt "Verfahren" auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Es gelten die Vorgaben des Zuwendungsbescheides sowie die erlassenen Nebenbestimmungen.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Hinweise zum Antragsverfahren
Hier finden Sie Leitfäden zum Antragsverfahren und zur Bedienung von easy-Online.