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Fördermittel

nachhaltig.mobil.planen.

Titel Förderaufruf:

Nachhaltige urbane Mobilitätspläne

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ des Bundesministeriums für Verkehr

Handlungsfeld(er):
Mobilität
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Erhöhung der Anzahl an nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in deutschen Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) sowie prozessbegleitende Maßnahmen

Frist:

31.05.2026

Geförderte Maßnahmen:

Gefördert wird die Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen. Weiterhin sind begleitende Maßnahmen zur SUMP-Erstellung bzw. Fortschreibung Gegenstand der Förderung. Zu den prozessbegleitenden Maßnahmen zählen z. B.:

• Analysen zum Status quo der Verkehrssituation,

• Verkehrsmodellierungen,

• Beteiligungsverfahren,

• Personalstellen zum Aufbau von Kapazitäten und Expertise,

• Beauftragung externer Planungsleistungen,

• Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren,

• Erhebung und Qualitätsmanagement von Daten der städti-schen Mobilität.

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände) sowie Landkreise und kommunale Unternehmen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenso zulässig.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

Der Basisfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.

Art der Förderung:

nicht-rückzahlbarer Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.

  • Erste Stufe: Interessenten reichen das ausgefüllte Skizzenformular auf easy-Online bis spätestens zum 1. Juni 2026 ein. Ein Zeit- und Meilensteinplan sowie eine grobe Kostenkalkulation sind beizufügen.
  • Zweite Stufe: Bei positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur formalen Stellung eines Förderantrages.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesministerium für Verkehr

Referat G 21 „Nachhaltige urbane und ländliche Mobilität, digitale kommunale Verkehrssysteme“

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen des Projektträgers:

Förderrichtlinie

Hier geht es zur Richtlinie:

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