Fördermittel
nachhaltig.mobil.planen.
Nachhaltige urbane Mobilitätspläne
Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ des Bundesministeriums für Verkehr
Erhöhung der Anzahl an nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in deutschen Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen
Formale Förderkonditionen
Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs) sowie prozessbegleitende Maßnahmen
31.05.2026
Gefördert wird die Erstellung und Fortschreibung von integrierten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen in Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen. Weiterhin sind begleitende Maßnahmen zur SUMP-Erstellung bzw. Fortschreibung Gegenstand der Förderung. Zu den prozessbegleitenden Maßnahmen zählen z. B.:
• Analysen zum Status quo der Verkehrssituation,
• Verkehrsmodellierungen,
• Beteiligungsverfahren,
• Personalstellen zum Aufbau von Kapazitäten und Expertise,
• Beauftragung externer Planungsleistungen,
• Maßnahmen zur Wirkungsermittlung und Evaluation durch Mobilitätsindikatoren,
• Erhebung und Qualitätsmanagement von Daten der städti-schen Mobilität.
bundesweit
Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten), öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände) sowie Landkreise und kommunale Unternehmen. Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen) sind ebenso zulässig.
zweistufig
Der Basisfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz kann für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht werden.
nicht-rückzahlbarer Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren verläuft in zwei Stufen über das Förderportal des Bundes „easy-Online“.
- Erste Stufe: Interessenten reichen das ausgefüllte Skizzenformular auf easy-Online bis spätestens zum 1. Juni 2026 ein. Ein Zeit- und Meilensteinplan sowie eine grobe Kostenkalkulation sind beizufügen.
- Zweite Stufe: Bei positiver Bewertung erfolgt die Aufforderung zur formalen Stellung eines Förderantrages.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesministerium für Verkehr
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier geht es zu weiterführenden Informationen des Projektträgers: