Fördermittel
Modellprojekte klimaresilienter Stadtumbau
Modellprojekte klimaresilienter Stadtumbau „Lebendige Orte, resilient gestaltet“
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE)
Anpassung urbaner Räume an Klimaveränderungen und damit einhergehende Ereignisse wie Starkregen und Hitzewellen
Formale Förderkonditionen
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) sucht Modellprojekte, die sich mit folgenden Herausforderungen auseinandersetzen:
• Wie kann sich die Stadt/Gemeinde gegenüber künftigen Klimaauswirkungen im urbanen Raum, wie zum Beispiel Hitze und Starkregen besser anpassen?
• Wie kann die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen unter Beachtung baukultureller Aspekte verbessert werden?
Dabei können sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen, die einen klimaresilienten Stadtumbau unterstützen, gefördert werden.
16.01.2026
Gefördert werden Projekte, die sich durch einfache Übertragbarkeit und hohe Breitenwirkung auszeichnen, z.B. mit folgenden Zielstellungen:
• Maßnahmen zur klimaangepassten Freiraumgestaltung im öffentlichen Raum
• Durchführung innovativer Beteiligungsformate oder von Wettbewerben für Klimaquartiere
• begleitendes Monitoring und Forschung wie Datenerhebungen zu Hitze-Hotspots
• Umsetzung neuer Techniken und Baupraktiken im Rahmen der Projekte
Sachsen
Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern. Die Zuwendungen können von den Gemeinden an sonstige Träger weitergeleitet werden.
zweistufig
• Höhe der Zuwendung: 85 % der förderfähigen Ausgaben in Form eines Projektzuschusses aus Landesmitteln
• Mindestförderung: 30.000 €, maximale Förderhöhe: 250.000 €
• Es können pro Stadt/Gemeinde mehrere Projekte beantragt werden. Die Förderung ist jedoch auf ein Projekt pro Stadt/Gemeinde begrenzt.
Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Einreichung der Projektskizzen ist ab 11. November über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2026.
Nach positiver Bewertung der Projektskizzen durch eine Fachjury können ab März 2026 konkrete Projekte mit einem Maßnahmenbeginn ab 2026 eingereicht werden.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln kann erfolgen, sofern diese klar voneinander abgrenzbar sind (Vermeidung von Doppelförderung).
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
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