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Fördermittel

Modellprojekte klimaresilienter Stadtumbau

Titel Förderaufruf:

Modellprojekte klimaresilienter Stadtumbau „Lebendige Orte, resilient gestaltet“

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE)

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Tourismus
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Sachsen
Ziel der Förderung:

Anpassung urbaner Räume an Klimaveränderungen und damit einhergehende Ereignisse wie Starkregen und Hitzewellen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) sucht Modellprojekte, die sich mit folgenden Herausforderungen auseinandersetzen:

• Wie kann sich die Stadt/Gemeinde gegenüber künftigen Klimaauswirkungen im urbanen Raum, wie zum Beispiel Hitze und Starkregen besser anpassen?

• Wie kann die Aufenthaltsqualität von öffentlichen Räumen unter Beachtung baukultureller Aspekte verbessert werden?

Dabei können sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen, die einen klimaresilienten Stadtumbau unterstützen, gefördert werden.

 

Frist:

16.01.2026

Geförderte Maßnahmen:

Gefördert werden Projekte, die sich durch einfache Übertragbarkeit und hohe Breitenwirkung auszeichnen, z.B. mit folgenden Zielstellungen:

• Maßnahmen zur klimaangepassten Freiraumgestaltung im öffentlichen Raum

• Durchführung innovativer Beteiligungsformate oder von Wettbewerben für Klimaquartiere

• begleitendes Monitoring und Forschung wie Datenerhebungen zu Hitze-Hotspots

• Umsetzung neuer Techniken und Baupraktiken im Rahmen der Projekte

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern. Die Zuwendungen können von den Gemeinden an sonstige Träger weitergeleitet werden.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

• Höhe der Zuwendung: 85 % der förderfähigen Ausgaben in Form eines Projektzuschusses aus Landesmitteln

• Mindestförderung: 30.000 €, maximale Förderhöhe: 250.000 €

• Es können pro Stadt/Gemeinde mehrere Projekte beantragt werden. Die Förderung ist jedoch auf ein Projekt pro Stadt/Gemeinde begrenzt.

 

Art der Förderung:

Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Einreichung der Projektskizzen ist ab 11. November über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Einsendeschluss ist der 16. Januar 2026. 

Nach positiver Bewertung der Projektskizzen durch eine Fachjury können ab März 2026 konkrete Projekte mit einem Maßnahmenbeginn ab 2026 eingereicht werden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln kann erfolgen, sofern diese klar voneinander abgrenzbar sind (Vermeidung von Doppelförderung).

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsische Aufbaubank (SAB)

0341 70292-0

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Referat 54 – Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Bekanntmachung

Hier geht es direkt zur Bekanntmachung:

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