Fördermittel
Modernitätsfonds (mFund)
4. Förderaufruf „mFUND (Förderlinie 1)“
Förderrichtlinie „mFUND“ - 4. Förderaufruf zur Einreichung von Skizzen zur Förderung von datenbasierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen „kleiner Forschungsprojekte/Vorstudien/Machbarkeitsstudien“ (Förderlinie 1)
Der 4. Förderaufruf der Förderlinie 1 des mFUND-Programms des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt innovative datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ziel ist es, neue Nutzungsmöglichkeiten für bestehende Daten zu erschließen, die Datenvernetzung zu verbessern und zukünftige Datenbedarfe zu identifizieren. Zudem sollen datenbasierte Innovationen in den Bereichen Mobilität, Logistik und Infrastruktur gefördert werden.
Formale Förderkonditionen
Im Rahmen des Förderaufrufs werden kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Machbarkeitsstudien und Vorstudien mit einem klaren Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV gefördert. Die Projektskizzen können in vier verschiedenen Kategorien eingereicht werden:
• Kategorie A: Allgemeine datenbezogene Projekte mit direktem Bezug zu den Daten des BMDV
• Kategorie B: Projekte, die zusätzlich zur Datenverarbeitung einen Beitrag zum Strukturwandel in einer der Kohleregionen leisten
• Kategorie C: Projekte zum Jahresthema 2025 "Mobilität ohne Grenzen: Gemeinsame Dateninnovationen in Europa"
• Kategorie D: Projekte mit Fokus auf die Digitalisierung des Bauwesens in der Mobilität, z. B. im Kontext Building Information Modeling (BIM) oder digitale Zwillinge.
bis 31.12.2025
In allen vier Kategorien können Einzel- und Verbundvorhaben in Form von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, Machbarkeits- oder Vorstudien mit einer maximalen Projektlaufzeit von 18 Monaten sowie einer maximalen Verbundförderung von 200.000 Euro eingereicht werden.
Bundesweit
Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Mehrstufig
Maximale Förderung pro Projekt: 200.000 EUR. Die maximalen Förderquoten je einzelnem Antragsteller betragen:
• bei Antragstellung auf Ausgabenbasis (AZA): bis zu 90 Prozent. Für staatlich anerkannte Hochschulen kann bei entsprechender Begründung eine Vollfinanzierung gewährt werden
• Bei Antragstellung auf Kostenbasis (AZK): bis zu 80%
o Kleine Unternehmen: bis zu 80 % (bei Machbarkeitsstudien bis zu 70 %).
o Mittlere Unternehmen: bis zu 70 % (bei Machbarkeitsstu-dien bis zu 60 %).
o Große Unternehmen: bis zu 50 %.
o Institute der Helmholtz- und Fraunhofer-Gesellschaft: bis zu 70 %.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Für Kommunen erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung.
Weiterhin unterstützt der Fördermittelgeber die ausgewählten Projekte durch die Bereitstellung von Daten sowie die Vernetzung der Programmakteure.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Prüfung aller Anträge erfolgt im Rahmen eines zweistufigen, wettbewerblichen Bewertungsverfahrens: In der ersten Stufe (fachliche Prüfung) werden vorläufige Projektskizzen inhaltlich bewertet. In der zweiten Verfahrensstufe (formale Prüfung) werden die Antragsteller aller im ersten Schritt positiv bewerteten Projekte aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Projektskizzen sind über das Portal easy-online https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen.