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Fördermittel

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Titel Förderaufruf:

Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS)

Handlungsfeld(er):
Energie
Mobilität
Umweltschutz
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sollen substanziell die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise erreicht werden.

Um die Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Klimaanpassung besonders hervorzuheben und nutzbar zu machen, setzt dieser Förderaufruf unter der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ vom 06.11.2024 (DAS-Förderrichtlinie) einen Schwerpunkt auf den Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen.

 

Frist:

15.05.2025 – 15.08.2025

Geförderte Maßnahmen:

Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanagern – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen. Dabei werden sie durch das Beratungs- und Qualifizierungsangebot des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) unterstützt.

Förderraum:

Bund

Zuwendungsempfänger:

Der Förderschwerpunkt A richtet sich gezielt an Kommunen.

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Für Kommunen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben Bemessungsgrundlage. Der Fördersatz liegt bei 80%.

Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote von 90% erhalten.

 

Art der Förderung:

nicht rückzahlbarer, anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Anträge können im Zeitraum vom 15.05.2025 bis 15.08.2025 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge des Eingangs in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)

+49 30 39001 201
Mo bis Fr: 10.00 bis 15.00 Uhr

Förderaufruf ANK-DAS Beratungshotline

+49 30 72618 0777
Di und Do: 9.00 bis 16.00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Ausschreibung:

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