Fördermittel
Städtebauförderung: Lebendige Zentren (LZP) - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung - Städtebauförderung im Freistaat Sachsen - Programmaufruf 2025 vom 14. Juni 2024
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen
(FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE) vom 07.März 2022
Das Programm „Lebendige Zentren“ unterstützt Kommunen bei der Entwicklung lebenswerter Innenstädte und Ortskerne. Es fördert multifunktionale Nutzungen, den Erhalt des baulichen Erbes und die Anpassung an Klimawandel und veränderte Bedürfnisse. Zudem werden Grünflächen, Mobilität und Verkehr verbessert. Zentrale Elemente sind die kooperative Zusammenarbeit und ein ganzheitlicher, integrierter Ansatz.
Formale Förderkonditionen
Voraussetzung für eine Förderung im Programm „Lebendige Zentren“ sind:
• eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes,
• ein gesamtstädtisches integriertes Stadtentwicklungskonzept,
• ein fördergebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das Bedarfe, Ziele und Maßnahmen zum Fördergebiet enthält und unter Beteiligung der Bürger erstellt wird sowie
• die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur.
31.01.2026
Grundsätzlich bieten die Städtebauförderungsprogramme einen breiten Möglichkeitsraum für den Einsatz der Finanzhilfen des Bundes und des Freistaates. Die vollständige Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen (u.a.: Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste, Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge oder Maßnahmen der Barrierearmut, Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien bzw. -freiheit) für sächsische Kommunen erfolgt in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Städtebauförderung im Freistaat Sachsen Programmaufruf 2025 (Kap II. Programmschwerpunkte, Maßgaben und Bewertung).
Die Fördermittel für das Programm „Lebendige Zentren“ können insbesondere eingesetzt werden zur/für:
• Maßnahmen zur Förderung der Standortaufwertung, der Nutzungsvielfalt und Funktionsmischung sowie zur Sicherung der Versorgungsstruktur,
• Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes, insbesondere von Grünräumen,
• Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes,
• Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung,
• zukunftsorientierte Mobilität und Erreichbarkeit der Zentren sowie
• City- und Leerstandsmanagement.
Sachsen
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zuwendungsempfänger können auch Gemeinden sein, die nach Maßgabe der Programmausschreibungen mit anderen Gemeinden kooperieren. In die-sem Fall muss eine der antragstellenden Gemeinden mindestens 2.000 Einwohner haben. Die Gemeinden können die Zuwendung an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten.
einstufig
Die Höhe der Finanzhilfen (Bund und Land) beträgt 66 % der nach der FRL Städtebauliche Erneuerung zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten mit einem Drittel. Zwei Drittel müssen Land und Gemeinde aufbringen. Die Aufteilung der Mittel im Verhältnis Land-Gemeinde ist Sache der Länder.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung schreibt die Finanzhilfen einmal jährlich im Sächsischen Amtsblatt aus. Es können Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank: https://portal.sab.sachsen.de/login/portal
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen des Projektträgers
Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.
Weiterführende Informationen
Alle relevanten informationen zum Förderprogramm auf der Webseite