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Fördermittel

Städtebauförderung: Lebendige Zentren (LZP) - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne

Titel Förderaufruf:

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung - Städtebauförderung im Freistaat Sachsen - Programmaufruf 2025 vom 14. Juni 2024

 

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen

(FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE) vom 07.März 2022

Handlungsfeld(er):
Energie
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Sachsen
Ziel der Förderung:

Das Programm „Lebendige Zentren“ unterstützt Kommunen bei der Entwicklung lebenswerter Innenstädte und Ortskerne. Es fördert multifunktionale Nutzungen, den Erhalt des baulichen Erbes und die Anpassung an Klimawandel und veränderte Bedürfnisse. Zudem werden Grünflächen, Mobilität und Verkehr verbessert. Zentrale Elemente sind die kooperative Zusammenarbeit und ein ganzheitlicher, integrierter Ansatz.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Voraussetzung für eine Förderung im Programm „Lebendige Zentren“ sind:

 

• eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes,

• ein gesamtstädtisches integriertes Stadtentwicklungskonzept,

• ein fördergebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das Bedarfe, Ziele und Maßnahmen zum Fördergebiet enthält und unter Beteiligung der Bürger erstellt wird sowie

• die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur.

 

Frist:

31.01.2026

 

 

Geförderte Maßnahmen:

Grundsätzlich bieten die Städtebauförderungsprogramme einen breiten Möglichkeitsraum für den Einsatz der Finanzhilfen des Bundes und des Freistaates. Die vollständige Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen (u.a.: Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und Funktionsverluste, Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge oder Maßnahmen der Barrierearmut, Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien bzw. -freiheit) für sächsische Kommunen erfolgt in der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung

Städtebauförderung im Freistaat Sachsen Programmaufruf 2025 (Kap II. Programmschwerpunkte, Maßgaben und Bewertung).

 

Die Fördermittel für das Programm „Lebendige Zentren“ können insbesondere eingesetzt werden zur/für:

 

• Maßnahmen zur Förderung der Standortaufwertung, der Nutzungsvielfalt und Funktionsmischung sowie zur Sicherung der Versorgungsstruktur,

• Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes, insbesondere von Grünräumen,

• Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes,

• Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung,

• zukunftsorientierte Mobilität und Erreichbarkeit der Zentren sowie

• City- und Leerstandsmanagement.

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zuwendungsempfänger können auch Gemeinden sein, die nach Maßgabe der Programmausschreibungen mit anderen Gemeinden kooperieren. In die-sem Fall muss eine der antragstellenden Gemeinden mindestens 2.000 Einwohner haben. Die Gemeinden können die Zuwendung an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen weiterleiten.

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Die Höhe der Finanzhilfen (Bund und Land) beträgt 66 % der nach der FRL Städtebauliche Erneuerung zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Kosten mit einem Drittel. Zwei Drittel müssen Land und Gemeinde aufbringen. Die Aufteilung der Mittel im Verhältnis Land-Gemeinde ist Sache der Länder.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Das Staatsministerium für Regionalentwicklung schreibt die Finanzhilfen einmal jährlich im Sächsischen Amtsblatt aus. Es können Neu- und Fortsetzungsanträge eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank: https://portal.sab.sachsen.de/login/portal

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
0351 49100

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen des Projektträgers

Auf der Website der SAB finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

Weiterführende Informationen

Alle relevanten informationen zum Förderprogramm auf der Webseite

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