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Fördermittel

LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen

Titel Förderaufruf:

LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Tourismus
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Ziel der Förderung:

Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Mit dem Programm LEADER fördert der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums.

Frist:

wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes

Geförderte Maßnahmen:

In folgenden Handlungsfeldern können Vorhaben (im Rahmen der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie) realisiert werden:

• Grundversorgung und Lebensqualität

• Wirtschaft und Arbeit

• Tourismus und Naherholung

• Bilden

• Wohnen

• Natur und Umwelt

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LAG sein.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes

Art der Förderung:

Projektförderung

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Das Förderprogramm LEADER beruht auf einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist ein Projektantrag bei den LEADER-Gebieten vor Ort einzureichen. Regionaler Ansprechpartner ist das für den Projektort zuständige LEADER-Regionalmanagement.

Das wichtigste Instrument der LEADER-Gebiete, um ihre Strategie umzusetzen, sind thematische Aufrufe. Auf diese können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben. Die LEADER-Gebiete wählen die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen am meisten dienen. 

Mit einem positiven Votum des LEADER-Gebietes ist ein Antrag auf Förderung bei der für den Projektort zuständigen Bewilligungsbehörde (Landkreis) zu stellen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind

  • die Einordnung des Ortes in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027
  • ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
  • Zuwendungen für bauliche Investitionen dürfen nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt werden

Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen worden sind.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Informationen zur LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen und Ansprechpartnern in den LEADER-Gebieten:

Informationen zur Förderrichtlinie, dem Antragsverfahren und zuständigen Ansprechpartnern:

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Referat Ländliche Entwicklung

Weiterführende Links

Förderrichtlinie LEADER:

Praxisbeispiele aus dem Bereich der Ländlichen Entwicklung:

Handwerkt trifft Digitalisierung:

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