Fördermittel
LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen
LEADER-Förderung im Freistaat Sachsen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)
Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unter Berücksichtigung des Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume zu erhalten und zu stärken.
Formale Förderkonditionen
Mit dem Programm LEADER fördert der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums.
wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes
In folgenden Handlungsfeldern können Vorhaben (im Rahmen der jeweiligen LEADER-Entwicklungsstrategie) realisiert werden:
• Grundversorgung und Lebensqualität
• Wirtschaft und Arbeit
• Tourismus und Naherholung
• Bilden
• Wohnen
• Natur und Umwelt
Sachsen
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften einschließlich der LAG sein.
zweistufig
wird bestimmt durch die Vorgaben der LES des jeweiligen LEADER-Gebietes
Projektförderung
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Das Förderprogramm LEADER beruht auf einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist ein Projektantrag bei den LEADER-Gebieten vor Ort einzureichen. Regionaler Ansprechpartner ist das für den Projektort zuständige LEADER-Regionalmanagement.
Das wichtigste Instrument der LEADER-Gebiete, um ihre Strategie umzusetzen, sind thematische Aufrufe. Auf diese können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben. Die LEADER-Gebiete wählen die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen am meisten dienen.
Mit einem positiven Votum des LEADER-Gebietes ist ein Antrag auf Förderung bei der für den Projektort zuständigen Bewilligungsbehörde (Landkreis) zu stellen.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzungen für die Förderung sind
- die Einordnung des Ortes in den räumlichen Geltungsbereich für die Förderperiode 2023 - 2027
- ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens
- Zuwendungen für bauliche Investitionen dürfen nur dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten gewährt werden
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die vor Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen worden sind.