Fördermittel
Land.Heimat.Innovativ
Land.Heimat.Innovativ
"Land.Heimat.Innovativ“ über die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung
Mit der neuen Förderung Land.Heimat.Innovativ unterstützt das BULEplus wegweisende Projektideen, die die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume stärken.
Formale Förderkonditionen
Die Fördermaßnahme richtet sich an ein weites Spektrum der ländlichen Entwicklung – von Grundversorgung und Mobilität über Wirtschaft und Kultur bis hin zu gesellschaftlichem Zusammenhalt. Besonders gefragt sind praxisnahe Ansätze mit Vorbildcharakter, die auch für andere Regionen Impulse geben können.
Mögliche Themenfelder sind unter anderem:
• Stärkung der regionalen Wirtschaft und Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
• Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten
• Verbesserung der Grundversorgung und Infrastruktur, auch durch digitale Lösungen
• Entwicklung neuer Mobilitäts- und Erreichbarkeitskonzepte
• Förderung des sozialen Zusammenhalts, insbesondere für Jugendliche
• Aufwertung von Orten der Begegnung und Ortskernen
• Unterstützung von Ehrenamt, Kultur und Bildung
• Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Dörfern und Gemeinden
bundesweit
Die Fördermaßnahme richtet sich an juristische Personen sowie Personengesellschaften (ausgenommen GbR) mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Dies sind zum Beispiel Gemeinden, Landkreise, eingetragene Vereine, Stiftungen, GmbH, eingetragene Genossenschaften, OHG oder KG. Als Teil des BULEplus ist diese Fördermaßnahme auf die ländlichen Räume in Deutschland ausgerichtet. Infolgedessen sind nur Anträge für solche Projektideen zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken. Vorhaben in größeren räumlichen Einheiten (zum Beispiel Landkreis) sind zulässig, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen beziehungsweise dort schwerpunktmäßig wirken.
dreistufig
Die Höhe der Zuwendung bei Einzelvorhaben darf grundsätzlich einen Betrag von 300.000 Euro je Zuwendungsempfänger nicht überschreiten. Bei Verbundprojekten sind insgesamt höchstens drei Verbundpartner zulässig. Die Fördersumme für den gesamten Verbund ist bei zwei Verbundpartnern auf maximal 500.000 Euro, bei drei Verbundpartnern auf maximal 600.000 Euro, begrenzt.
Der maximale Förderanteil im Wege der Anteilsfinanzierung beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben/-kosten.
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Geeignete Projektideen können in einem dreistufigen Verfahren eingereicht werden:
Interessenbekundung über Online-Formular
Über eine Eingabemaske werden zunächst die wichtigsten Merkmale der Projektidee eingereicht. Hierzu zählen u. a. die Zielsetzung, die vorgesehenen Inhalte und Vorgehensweisen, der Zeitrahmen sowie die ungefähren finanziellen Erfordernisse für eine Umsetzung. Frist für die Einreichung ist der 29. Oktober 2025.- Einreichung einer Projektskizze nach Aufforderung
Sofern die Prüfung der Interessenbekundung ergibt, dass die Projektidee aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung und des modellhaften und zugleich neuartigen Charakters für eine Förderung infrage kommt, werden Antragstellende dazu aufgefordert, eine Projektskizze einzureichen.
- Einreichung eines Zuwendungsantrags nach Aufforderung
Die fristgerecht eingereichten Projektskizzen werden vom Projektträger erfasst, geprüft und nach festgelegten Kriterien bewertet. Die Verfasser der am besten bewerteten Skizzen werden dazu aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Nach Bewilligung kann das Projekt umgesetzt werden.