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Fördermittel

Kunst und Kultur

Titel Förderaufruf:

Förderrichtlinie Kunst und Kultur

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Kunst und Kultur – FördRL K/K)

Handlungsfeld(er):
Tourismus
Sachsen
Ziel der Förderung:

Förderung der kulturellen Vielfalt Sachsens sowie der künstlerischen interkulturellen Begegnung in Sachsen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Projekte im musealen Bereich.

Frist:

Anträge können jährlich bis zum 15.10. für das darauffolgende Jahr eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Projekte zur wissenschaftlichen Erschließung, Dokumentation und Publikation des Sammlungsbestandes (z. B. Projekte zur Online-Publikation von Sammlungsbeständen). Ebenso wird doe Erstellung von Museums-, Sammlungs- und Ausstellungskonzeptionen und die Erarbeitung von Drehbüchern und Gestaltungskonzeptionen (zum Beispiel die Erweiterung einer Museumskonzeption um eine digitale Strategie) gefördert.

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen sowie Verbände

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: bis 80 %

Art der Förderung:

Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen postalisch beim Staatsbetrieb Staatliche Kunstsammlungen Dresden – Sächsische Landesstelle für Museumswesen eingereicht werden.

Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, bei Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften eine Mehrfertigung der Satzung beziehungsweise des Gesellschaftsvertrages sowie ein aktueller Auszug aus dem Vereins-, Stiftungs- oder Handelsregister sowie ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Beihilferechtliche Vorgaben sind nicht vorhanden.

Die Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass das Museumsgut für die Öffentlichkeit dauerhaft Zugänglichkeit ist. Dazu gehört ebenso eine langfristige Präsentation in angemessenen Ausstellungsräumlichkeiten sowie eine Bewahrung in geeigneten Magazinräumen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsische Landesstelle für Museumswesen

Kontaktformular

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

Standards für Museen

Die Fördeschwerpunkte orientieren sich unter anderem an den Standards für Museen des Deutschen Museumsbunds. Diese bieten Ihnen eine Orientierung für mögliche Fördermaßnahmen.

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