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Fördermittel

Kommunalrichtlinie - Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Titel Förderaufruf:

Kommunalrichtlinie - Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Titel der Richtline:

Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

 

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Umweltschutz
Bauen
Bund
Ziel der Förderung:

Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.

Frist:

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden (Laufzeit der Förderrichtlinie: Bis 31. Dezember 2027).

 

Geförderte Maßnahmen:

Bezuschusst werden Ausgaben für:

• das komplette Leuchtensystem bestehend aus Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor/Optik und Abdeckung,

• smarte Steuer- und Regelungstechnik für Beleuchtung,

• die Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten samt erforderlichem Installationsmaterial,

• die Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagekomponenten.

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Kommunen; rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung; öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen; gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen; Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Der Zuschuss beträgt 25% der förderfähigen Gesamtausgaben.

Art der Förderung:

Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Anträge werden über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, eingereicht.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 40% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

030 - 72618 - 0880

Agentur für kommunalen Klimaschutz

Persönliche Beratungen und Informationsveranstaltungen zu den NKI- und anderen Fördermöglichkeiten im kommunalen Klimaschutz
030 39001 170

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Zur Kommunalrichtlinie

Hier gelangen Sie direkt zur Kommunalrichtlinie:

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