Fördermittel
Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
Investive Klimaschutzmaßnahmen:
Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1)
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung.
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027
Förderfähig sind Investitionen in zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung sowie adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung.
Förderanträge können bundesweit gestellt werden.
Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
Einstufiger Antrag; Einreichung über easy-Online
Förderquote für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)
Förderquote für adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen)
Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- die Berechnungsformulare unter KRL-Online,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.1a) Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung bzw. 4.2.1b) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung. Den Zugang zum easy-Online Antragsformular erhalten Sie automatisiert durch KRL-Online, nachdem Sie darin die vorgenannten Berechnungsformulare ausgefüllt haben.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Details zu den Förderschwerpunkten und zur Antragstellung.