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Fördermittel

Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Titel Förderaufruf:

Investive Klimaschutzmaßnahmen:

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung (4.2.1)

Titel der Richtline:

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung.

Frist:

Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

 

Geltungsdauer der Richtlinie: 31.12.2027

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Investitionen in zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung sowie adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung.

Förderraum:

Förderanträge können bundesweit gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse

Antragsverfahren:

Einstufiger Antrag; Einreichung über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote für zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung: 25 % (40 % für finanzschwache Kommunen)

Förderquote für adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung: 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen)

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Projektförderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • die Berechnungsformulare unter KRL-Online,
  • einen easy-Online-Antrag 4.2.1a) Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung bzw. 4.2.1b) adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung. Den Zugang zum easy-Online Antragsformular erhalten Sie automatisiert durch KRL-Online, nachdem Sie darin die vorgenannten Berechnungsformulare ausgefüllt haben. 

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

030 - 72618 - 0880

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Details zu den Förderschwerpunkten und zur Antragstellung.

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