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Fördermittel

Klimaschutz-Modellprojekte

Titel Förderaufruf:

Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Titel der Richtline:

Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Handlungsfeld(er):
Energie
Bund
Ziel der Förderung:

Gefördert werden Projekte, die durch direkte, weitreichende Treibhausgasminderung einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden investive Modellprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld.

Frist:

Anträge können zu jährlich zu folgenden Terminen eingereicht werden:

01. März 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024

Geförderte Maßnahmen:

Die Maßnahmen müssen einen eindeutigen klimarelevanten Nutzen aufweisen. Insbesondere folgende Themenbereiche sind förderfähig:

Abfallentsorgung;

Abwasserbeseitigung;

Energie- und Ressourceneffizienz;

Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;

Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen)

Förderraum:

Förderanträge können bundesweit gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen, Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen

Antragsverfahren:

Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 70% (bei finanzschwachen Kommunen: 90 %)

Förderhöchstsumme: 10 Mio. Euro

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt.

Art der Förderung:

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Skizzeneinreichung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform. Zur Fristwahrung ist die elektronische Einreichung ausreichend. Spätestens 14 Tage nach Ablauf des Einreichungsfenster muss die Skizze in postalischer Form eingereicht werden.

Die Skizze besteht aus folgenden Teilen: Formular Projektblatt, Anlage 1 (Beschreibung der Antragsteller) und Skizze (maximal 15 Seiten Schriftart Arial, 10 Punkt, einzeilig). Im Aufruf wird eine Gliederung für die Skizze vorgegeben, die verbindlich einzuhalten ist.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder für
Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

030 - 700 181-973

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie den Förderaufruf mit weiterführenden Informationen zur Förderung sowie eine Vorlage zur Gliederung der Skizze.

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