Fördermittel
Klimaschutz-Modellprojekte
Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Gefördert werden Projekte, die durch direkte, weitreichende Treibhausgasminderung einen beispielhaften Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten.
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden investive Modellprojekte in Kommunen und im kommunalen Umfeld.
Anträge können zu jährlich zu folgenden Terminen eingereicht werden:
01. März 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024
Die Maßnahmen müssen einen eindeutigen klimarelevanten Nutzen aufweisen. Insbesondere folgende Themenbereiche sind förderfähig:
Abfallentsorgung;
Abwasserbeseitigung;
Energie- und Ressourceneffizienz;
Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen)
Förderanträge können bundesweit gestellt werden.
Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen, Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen
Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: 70% (bei finanzschwachen Kommunen: 90 %)
Förderhöchstsumme: 10 Mio. Euro
Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Skizzeneinreichung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform. Zur Fristwahrung ist die elektronische Einreichung ausreichend. Spätestens 14 Tage nach Ablauf des Einreichungsfenster muss die Skizze in postalischer Form eingereicht werden.
Die Skizze besteht aus folgenden Teilen: Formular Projektblatt, Anlage 1 (Beschreibung der Antragsteller) und Skizze (maximal 15 Seiten Schriftart Arial, 10 Punkt, einzeilig). Im Aufruf wird eine Gliederung für die Skizze vorgegeben, die verbindlich einzuhalten ist.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder für
Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie den Förderaufruf mit weiterführenden Informationen zur Förderung sowie eine Vorlage zur Gliederung der Skizze.