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Fördermittel

Klimaschutz durch Radverkehr

Titel Förderaufruf:

Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Titel der Richtline:

Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

Handlungsfeld(er):
Mobilität
Bund
Ziel der Förderung:

Minderung von Treibhausgasemissionen

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert wird die Stärkung des Radverkehrs.

Frist:

Anträge können zu jährlich zu folgenden Terminen eingereicht werden:

01. März 2024 bis 30. Apr. 2024

01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes. Dazu zählen auch die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen. Unter anderem können Sensoren eingesetzt werden, um Radverkehr zu erkennen und Ampeln zu steuern.

Förderraum:

Förderanträge können bundesweit gestellt werden.

Zuwendungsempfänger:

juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

Antragsverfahren:

Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 75 % (bei finanzschwachen Kommunen: 90 %)

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt.

Art der Förderung:

Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Skizzeneinreichung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform. Zur Fristwahrung ist die elektronische Einreichung ausreichend. Spätestens zum 15. Mai bzw. zum 15.11. des Antragsjahres muss die Skizze in postalischer Form eingereicht werden.

Die Skizze besteht aus folgenden Teilen: Formular Projektblatt, Anlage 1 (Beschreibung der Antragsteller) und Skizze (maximal 15 Seiten Schriftart Arial, 10 Punkt, einzeilig). Im Aufruf wird eine Gliederung für die Skizze vorgegeben, die verbindlich einzuhalten ist.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen

Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder für
Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

030 - 700 181-972

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

Beispiele

Hier finden Sie eine Auflistung potentieller Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung umgesetzt werden können.

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