Fördermittel
Klimaschutz durch Radverkehr
Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Minderung von Treibhausgasemissionen
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird die Stärkung des Radverkehrs.
Anträge können zu jährlich zu folgenden Terminen eingereicht werden:
01. März 2024 bis 30. Apr. 2024
01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024
Förderfähig sind investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes. Dazu zählen auch die Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie die Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen. Unter anderem können Sensoren eingesetzt werden, um Radverkehr zu erkennen und Ampeln zu steuern.
Förderanträge können bundesweit gestellt werden.
juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Zweistufige Antragstellung, Einreichung erfolgt über easy-Online
Förderquote: 75 % (bei finanzschwachen Kommunen: 90 %)
Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gewährt.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Skizzeneinreichung erfolgt sowohl elektronisch als auch in Papierform. Zur Fristwahrung ist die elektronische Einreichung ausreichend. Spätestens zum 15. Mai bzw. zum 15.11. des Antragsjahres muss die Skizze in postalischer Form eingereicht werden.
Die Skizze besteht aus folgenden Teilen: Formular Projektblatt, Anlage 1 (Beschreibung der Antragsteller) und Skizze (maximal 15 Seiten Schriftart Arial, 10 Punkt, einzeilig). Im Aufruf wird eine Gliederung für die Skizze vorgegeben, die verbindlich einzuhalten ist.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Verordnung (EU) Nummer 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) oder für
Gebietskörperschaften die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.
Beispiele
Hier finden Sie eine Auflistung potentieller Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung umgesetzt werden können.