Fördermittel
Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
Kommunalrichtlinie: Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung
Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.
Formale Förderkonditionen
a) Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung durch Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Umbaumaßnahmen von Pumpen- bzw. Ventilatorsystemen, Nachrüstung von Motoren und hydraulische Betriebsoptimierung.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
b) Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen durch Modernisierung (Neu- und Umbau) sowie Betriebsoptimierung unter Einsatz von fachkundigen externen Dienstleistern.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
31.12.2027
a) Förderfähige Maßnahmen im Bereich Einsatz energie-effizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung
• energieeffiziente Pumpen- bzw. Ventilatorsysteme; dies beinhaltet alle Bauteile inklusive der Hydraulik, Motoren, Frequenzumrichter, EMV-Filter und der entsprechenden
Verbindungsleitungen
• Motoren mit Frequenzumformern
• Mess-, Steuer- und Regeltechnik für die zu ersetzenden Komponenten
b) Diverse förderfähige Maßnahmen in den Bereichen:
• Wassergewinnung und -aufbereitung
• Reinwasserverteilung
• Wasserspeicherung
Bewilligungsvoraussetzungen sind:
• Die beantragten Maßnahmen wurden in einer zuvor durchgeführten Machbarkeitsstudie ermittelt, die die An-forderungen gemäß Nummer 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
• Durch die Modernisierungsmaßnahmen wird der spezifische Energieverbrauch pro m³ Trinkwasser um 20 % reduziert, ohne dass hierdurch die Wasserqualität beeinträchtigt wird. Dies ist durch die Machbarkeitsstudie nachzuweisen.
• Werden bei der systemischen Optimierung Einzelkomponenten verbaut, die gemäß Nummer 4.2.6 a) als Einzelkomponenten in der Trinkwasserversorgung gefördert werden, gelten die in Nummer 4.2.6 a) festgeschriebenen Effizienzvorgaben.
Deutschland
a) und b) Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen), rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die Projekte im Auftrag kommunaler Institutionen umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
Einstufig
a) und b)
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
a) Bei Beantragung füllen Sie folgende Unterlagen aus (diese stehen ab 01. Februar 2025 auf der Website klimaschutz.de zur Verfügung):
• Vorhabenbeschreibung,
• easy-Online-Antrag „4.2.8a) Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung“
b) Bei Beantragung füllen Sie folgende Unterlagen aus (diese stehen ab 01. Februar 2025 auf der Website klimaschutz.de zur Verfügung):
• Vorhabenbeschreibung
• easy-Online-Antrag „4.2.8 b) Systemische Optimierung“
• Machbarkeitsstudie
Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.