Zum Hauptinhalt springen

Fördermittel

KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen

Titel Förderaufruf:

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung

Titel der Richtline:

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung

Handlungsfeld(er):
Mobilität
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel der Förderrichtlinie ist es, mittels KI und durch Entwicklung und Nutzung emissionsarmer Mobilitätstechnologien regionale Mobilitätssysteme klimafreundlich zu gestalten und so zum Technologietransfer und den Klimazielen der Bundesregierung beizutragen.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

In großräumigen Modellregionen soll der Technologietransfer in Reallaboren erfolgen, indem Innovationen im Bereich nachhaltiger Mobilität unter realen Einsatzbedingungen erprobt, validiert und für eine übertragbare Implementierung vorbereitet werden. Das mittels Einsatz künstlicher Intelligenz erzielbare CO₂-Reduktionspotenzial im Mobilitätssystem einer Region soll transdisziplinär analysiert und gezielt erschlossen werden. Dazu zählen Effizienzsteigerungen durch autonomes Fahren, intelligente Verkehrssteuerung, die Optimierung von Routen sowie die dynamische Anpassung von Verkehrsflüssen in Echtzeit. Auch im Bereich innovativer Mobilitätsformen – wie autonomen Seil- oder Hochbahnsystemen – können KI-gestützte Technologien einen wesentlichen Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität leisten.

Frist:

27.03.2026

Geförderte Maßnahmen:

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die technologische Innovationen in Verbindung mit gesellschaftlichen Fragestellungen und Innovationen der klimaneutralen Mobilität in Modellregionen adressieren. Hierzu werden praxisnahe Experimentierräume in Reallaboren eingerichtet. Anwendungsmöglichkeiten KI-basierter Technologien im Mobilitätssystem sollen transdisziplinär und partizipativ erschlossen und deren praxiswirksame Implementierung bedarfsorientiert und nutzerzentriert erprobt werden.

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände), Metropolregionen, Regiopolregionen, kommunale Unternehmen, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

Zuwendungen werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gewährt. Der Förderzeitraum setzt sich aus einer ersten Förderphase (Grundlagen, Konzept und Erprobung) von bis zu drei Jahren und einer anschließenden zweiten Phase (Umsetzung, Verstetigung und Transfer) von bis zu zwei Jahren zusammen. Die Fördersumme insgesamt sollte pro Verbundprojekt 5 Mio. Euro nicht überschreiten.

Art der Förderung:

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 27. März 2026 Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form unter foerderportal.bund.de/easyonline/ in deutscher Sprache vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem 27. März eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die projektbezogene Zusammenarbeit von drei oder mehr unabhängigen antragstellenden Partnern in einem Verbund. Ein Verbund besteht aus mindestens drei Antragstellern (inklusive Verbundkoordinator), davon

  • eine interkommunale beziehungsweise intraregionale Institution (zum Beispiel Metropolregion, Regiopolregion oder Zweckverband mit zuwendungsfähiger Rechtsform),
  • eine Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung,
  • ein weiterer Partner (wie Unternehmen, Verband, zivilgesellschaftliche Organisation, Kommune, Forschungseinrichtung), der nach Möglichkeit in der jeweiligen Modellregion ansässig ist (zum Beispiel Sitz der Geschäftsstelle).

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

DLR Projektträger

Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit, Abteilung Sozial-ökologische Forschung

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Förderrichtlinie

Hier geht es direkt zur Förderrichtlinie:

Teilen auf: