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Fördermittel

Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Titel Förderaufruf:

Investitionskredit Digitale Infrastruktur

Titel der Richtline:

Merkblatt der KfW (Stand: 10/2024)

Handlungsfeld(er):
Bauen
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Der „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ ermöglicht eine langfristige Finanzierung von Investitionen in den Ausbau von Glasfasernetzen (FTTH/ FTTB) in Deutschland. Die Förderung dient dem langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Die dadurch zu errichtenden Glasfasernetze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen in Deutschland vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Anbindung von Mobilfunkmasten).

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Investitionen in den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland

Frist:

k. A.

Geförderte Maßnahmen:

Gefördert werden die gesamten Investitionskosten für den Ausbau von öffentlichen FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten. Dabei gelten folgende Anforderungen:

• Errichtung eines passiven FTTH-/ FTTB-Netzes (inklusive Anschluss von Mobilfunkmasten und Anschluss von Rechenzentren)

• Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes (inklusive Inhouse Verkabelung)

• Vernetzung mit anderer Infrastruktur wie Mobilfunkmasten und Rechenzentren

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Antragsteller

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Standardvariante:

maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Der maximale Kreditbetrag kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung überschritten werden. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

 

Individualvariante:

Bei der Individualvariante kann der Kreditbetrag ab einem Mindestbetrag von 25 Millionen Euro pro Vorhaben individuell angefragt werden.

 

Art der Förderung:

Kredit

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner. Antragsteller stellen ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Im gBzA-Center https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/ können Antragsteller durch Auswahl des gewünschten Programms und anschließende Dateneingabe die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ elektronisch abgeben. Das erzeugte und unterzeichnete Dokument muss dem Finanzierungspartner übermittelt werden. Über die auf dem Dokument ausgewiesene gBzA-Identifikationsnummer kann der Finanzierungspartner die gespeicherten Daten in den weiteren Prozess der Antragstellung für den Förderkredit einbinden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich. Ausgeschlossen ist die Kombination mit dem Zuschussprogramm des Bundes „Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau“. Das Zuschussprogramm fördert den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten.

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung:

Merkblätter

Hier gelangen Sie zum Merkblatt Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante:

Merkblätter

Hier gelangen Sie zum Merkblatt Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante:

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