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Fördermittel

Interreg Polen – Sachsen

Titel Förderaufruf:

Interreg Polen – Sachsen 2021-2027

Titel der Richtline:

Siehe Programmdokument und Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Tourismus
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
EU
Sachsen
Ziel der Förderung:

Gefördert werden grenzübergreifende Kooperationsprojekte sächsischer und polnischer Partner in den Prioritäten Prävention und Anpassung an den Klimawandel; Bildung, Kultur und Tourismus; sowie Kooperationen von Einwohnern und Institutionen.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte entlang der Prioritätsachsen:

• Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel (Priorität 1)

• Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus (Priotität 2)

• Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen (Priorität 3)

 

Eine Aufschlüsselung der einzelnen Fördergegenstände ist dem Programmdokument und dem Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 zu entnehmen.

Frist:
Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind grenzüberschreitende Projekte in den vorgenannten Prioritäten:

• Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Kata-strophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen

• Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen in Bildungsbereichen durch Entwicklung barrie-refreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts

• Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen

• Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit"

Aktuelle Informationen sind unter de.plsn.eu/calls-2021-2027 einsehbar.

 

Förderraum:

Das Programmgebiet umfasst auf der sächsischen Seite die Landkreise Bautzen und Görlitz.

Zuwendungsempfänger:

Mögliche Begünstigte in Sachsen sind unter anderem staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen; Einrichtungen und Verbände; juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen; Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen.

Antragsverfahren:

Anträge können innerhalb spezifischer Aufrufe (Calls) gestellt werden.

Fördersatz und -volumen:

Es können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet werden.

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Zuwendung nach dem Erstattungsprinzip (Zuschuss).

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Gemeinsames Sekretariat Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2021-2027

+48 71 7580 980

Weiterführende Links

Beispiele aus der Förderung

Übersicht über bisher realisierte Projekte im Rahmen von INTERREG Sachsen-Polen

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