Fördermittel
Interreg Polen – Sachsen
Interreg Polen – Sachsen 2021-2027
Siehe Programmdokument und Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027
Gefördert werden grenzübergreifende Kooperationsprojekte sächsischer und polnischer Partner in den Prioritäten Prävention und Anpassung an den Klimawandel; Bildung, Kultur und Tourismus; sowie Kooperationen von Einwohnern und Institutionen.
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte entlang der Prioritätsachsen:
• Ein nachhaltiger Grenzraum – Prävention und Anpassung an den Klimawandel (Priorität 1)
• Ein lebenswerter Grenzraum – Bildung, Kultur und Tourismus (Priotität 2)
• Ein dialogorientierter Grenzraum – Kooperationen von Einwohnern und Institutionen (Priorität 3)
Eine Aufschlüsselung der einzelnen Fördergegenstände ist dem Programmdokument und dem Programmhandbuch des Kooperationsprogramms INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027 zu entnehmen.
Förderfähig sind grenzüberschreitende Projekte in den vorgenannten Prioritäten:
• Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Kata-strophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
• Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen in Bildungsbereichen durch Entwicklung barrie-refreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts
• Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen
• Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit"
Aktuelle Informationen sind unter de.plsn.eu/calls-2021-2027 einsehbar.
Das Programmgebiet umfasst auf der sächsischen Seite die Landkreise Bautzen und Görlitz.
Mögliche Begünstigte in Sachsen sind unter anderem staatliche, regionale und kommunale Verwaltungen; Einrichtungen und Verbände; juristische Personen des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen; Vereine sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen.
Anträge können innerhalb spezifischer Aufrufe (Calls) gestellt werden.
Es können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet werden.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Zuwendung nach dem Erstattungsprinzip (Zuschuss).
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Gemeinsames Sekretariat Kooperationsprogramm INTERREG Polen - Sachsen 2021-2027
Weiterführende Links
Beispiele aus der Förderung
Übersicht über bisher realisierte Projekte im Rahmen von INTERREG Sachsen-Polen