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Fördermittel

Interreg Europe 2021-2027

Titel Förderaufruf:

Interreg Europe 2021-2027

Titel der Richtline:

siehe Programmdokument und Programmhandbuch (Programme Manual) des Programms Interreg Europe 2021-2027

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Tourismus
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
EU
Ziel der Förderung:

Unterstützt werden interregionale Kooperationsprojekte zur Vernetzung von öffentlichen Einrichtungen und anderen Interessengruppen aus verschiedenen Ländern Europas. Diese ermöglichen den Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Erarbeitung bzw. den Transfer bewährter Verfahren mit dem Ziel, Regionalentwicklung vor Ort wirksam zu verbessern.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden innovative Kooperationsprojekte in allen politischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik in einer bereichsübergreifenden Priorität „Bessere Steuerung der Zusammenarbeit“.

Frist:

31. Dezember 2027

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Kooperationsprojekte in den Bereichen:

 

• Ein intelligenteres Europa, bspw. Digitalisierung für Bürger und Behörden, digitale Konnektivität;

• Ein grüneres Europa, bspw. Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft und Res-sourceneffizient, Biodiversität, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltige Wasserbewirtschaftung;

• Ein sozialeres Europa, bspw. Inklusion des Arbeitsmarktes, gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung, sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen;

• Ein besser vernetztes Europa, bspw. nachhaltige und intermodale Mobilität;

• Ein bürgernäheres Europa, bspw. nachhaltige und integrierte territoriale Entwicklung in ländlichen und städtischen Gebieten.

 

Förderraum:

Das Programmgebiet umfasst die gesamte Europäische Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten sowie Norwegen, die Schweiz, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Ukraine.

 

Die Anträge müssen eine breite geografische Abdeckung gewährleisten, indem Partner aus mindestens vier der folgenden Gebiete beteiligt sind:

 

• Nord: Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden

• Ost: Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien

• Süd: Kroatien, Zypern, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien

• West: Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweiz

• Gebiet der EU-Beitrittskandidaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine

 

Zuwendungsempfänger:

nationale, regionale oder lokale Behörden, andere Institutionen des öffentlichen Rechts (bspw. Universitäten, Wirtschaftsförderungsgesellschaften etc.) sowie private gemeinnützige Organisationen.

Antragsverfahren:

Anträge können während spezifischer Calls (Aufrufe zur Projekteinreichung) online unter www.interregeurope.eu/apply-for-the-call auf Englisch gestellt werden. Alle wichtigen Informationen zum Antragsverfahren sind unter www.interregeurope.eu/next-call-for-projects einsehbar. Die Anträge werden vom Programmsekretariat in Lille (Frankreich) bewertet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte trifft der Begleitausschuss, dem Vertreter aus allen am Programm beteiligten Ländern angehören.

Fördersatz und -volumen:

Es können bei öffentlichen Einrichtungen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet werden.

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Zuwendung nach dem Erstattungsprinzip (Zuschuss).

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in der jeweils geltenden Fassung.

Verordnung über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen (De-minimis) in der jeweils geltenden Fassung.

Verordnung über die die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (DAWI De-minimis) in der jeweils geltenden Fassung.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Programmsekretariat Interreg Europe, Les Arcuriales - Entrée D, 5e étage 45 rue de Tournai, 59000 Lille, Frankreich

+33 328 144 100

Regionaler Ansprechpartner: Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Regionalentwicklung

Manja Bendschneider
+49 351 564 50246

Regionaler Ansprechpartner: Freistaat Sachsen - Staatsministerium für Regionalentwicklung

Felix Käufler
+49 351 564 51242

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zu aktuellen Calls auf der Programmhomepage von Interreg Europe

Programmhandbuch

Programme Manual - Version 3 (Dezember 2023)

Events

Übersicht zu (Informations-)Veranstaltungen im Rahmen von Interreg Europe

Beispiele aus der Förderung

Genehmigte Projekte im Rahmen von Interreg Europe

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