Fördermittel
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung der Initiative Digitale Schule Sachsen im Freistaat Sachsen (SMK FRL Initiative Digitale Schule Sachsen)
Förderung von Vorhaben, welche Schüler auf die zu erwartende Veränderung der Arbeitswelt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung vorbereiten und um den absehbaren Fachkräftemangel im Bereich der informatiknahen Berufe abzufedern.
Formale Förderkonditionen
Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die:
• ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln
• der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen
• Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen
• die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule Sachsen fördern
15. Februar und 15. September eines jeden Jahres
Förderung von Personal- und Sachausgaben, sowie Investitionsausgaben zur Umsetzung von Projekten beziehungsweise Angeboten jeweils einschließlich Planung, Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung
Sachsen
Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger; Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internatio-naler Schulen; gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind; staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden
einstufig
• Schulträger: Zuwendung von bis zu 65 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Alle anderen Antragsteller: Zuwendung von bis zu 90 % Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt
Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Nutzung des Förderportals Sachsen elektronisch bei der SAB einzureichen. Antragsstichtage sind jeweils der 15. Februar sowie der 15. September eines Jahres. Es erfolgt eine Priorisierung anhand festgelegter Kriterien im Rahmen der jeweils verfügbaren Mittel.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
- Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen.
- Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung des Lehrplans dienen.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für die beantragte Maßnahme neben der im Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung anderweitige öffentliche Mittel beantragt wurden beziehungsweise werden (Verbot der Doppelförderung), z. B. aus dem DigitalPakt Schule.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Referat 32 – Digitalisierung und Medienbildung
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
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