Fördermittel
IKK – Nachhaltige Mobilität
Investitionskredit Kommunen – Nachhaltige Mobilität
Merkblatt der KfW, Stand 04/2024
Der „IKK – Nachhaltige Mobilität“ unterstützt den öffentlichen Sektor bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Die Anforderungen an die Maßnahmen sind an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie angelehnt. Durch die Maßnahmen trägt der öffentliche Sektor zur Verringerung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bei. Die hierfür erforderlichen Investitionen werden über zinsgünstige Darlehen der KfW angereizt. Mit dem parallel angebotenen Programm für Unternehmen, dem „Investitionskredit Nachhaltige Mobilität“, werden…
Formale Förderkonditionen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
• Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, das heißt in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität gefördert.
• Das Vorhaben muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
• Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sowie mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
• Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
keine
Förderfähig sind Investitionen in klimafreundliche Mobilität, das heißt in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null und in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition, sowie in die jeweils dazugehörige Infrastruktur. Darüber hinaus werden Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Mobilität gefördert.
Förderungen sind möglich für:
• Infrastruktur für klimafreundliche öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark,
• klimafreundliche Fahrzeuge sowie
• nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie
Förderanträge können bundesweit gestellt werden.
kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände
Einstufig
Max. 150 Mio. Euro Kredit pro Jahr pro Antragsteller. Kreditförderung für eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Darlehen als Direktkredit
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Kredite werden mit dem Antragsformular per E-Mail oder postalisch direkt bei der KfW Bankgruppe in Berlin beantragt.