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Fördermittel

IKK – Investitionskredit Kommunen

Titel Förderaufruf:

IKK – Investitionskredit Kommunen

Titel der Richtline:

IKK – Investitionskredit Kommunen

Merkblatt der KfW

Kredit Nr. 208

 

Handlungsfeld(er):
Energie
Verwaltung
Umweltschutz
Tourismus
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur

Frist:

keine Angabe

Geförderte Maßnahmen:

Förderung von vielfältigen Themen wie:

• Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen

• Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft

• Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft

• Entwicklung von Städten und Dörfern, einschließlich des Tourismus

• Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen

• Baulanderschließungen (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

• Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete

sowie

Erwerb von Grundstücken.

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten über 2 Mio. Euro maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Krediten bis 2 Mio. Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.

Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird an jedem Bankarbeitstag aktualisiert.

 

Art der Förderung:

Direktkredit der KfW

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Antragsteller beantragen den Kredit mit dem über die Web-Anwendung public.kfw.de/KODA erstellten Antragsdokument direkt bei der KfW in Berlin.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

KfW Bankengruppe

0800 5399008
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Merkblatt der KfW

Hier geht es direkt zum Merkblatt der KfW:

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