Fördermittel
IKK – Investitionskredit Kommunen
IKK – Investitionskredit Kommunen
IKK – Investitionskredit Kommunen
Merkblatt der KfW
Kredit Nr. 208
Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
Formale Förderkonditionen
Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur
keine Angabe
Förderung von vielfältigen Themen wie:
• Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
• Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
• Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
• Entwicklung von Städten und Dörfern, einschließlich des Tourismus
• Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen
• Baulanderschließungen (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind)
• Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete
sowie
Erwerb von Grundstücken.
bundesweit
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
einstufig
Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten über 2 Mio. Euro maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Bei Krediten bis 2 Mio. Euro kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben betragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre.
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird an jedem Bankarbeitstag aktualisiert.
Direktkredit der KfW
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Antragsteller beantragen den Kredit mit dem über die Web-Anwendung public.kfw.de/KODA erstellten Antragsdokument direkt bei der KfW in Berlin.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Weiterführende Links
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie hier: