Fördermittel
HAL2027
Ideenwettbewerbes „HAL2027“
Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Ideenwettbewerb (Dokument 01), Ideenwettbewerb „HAL2027“, Verfahrensnummer: 023 CAEU IW 2026
Ziel ist es, innovative und zukunftsorientierte Ansätze mit Bezug zur Cybersicherheit zu finden. Diese sollen im Bereich Innere und/oder Äußere Sicherheit anwendbar sein und die Verwaltungsarbeit wirkungsvoll unterstützen. Der Wettbewerb führt grundsätzlich nicht zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags, sondern er bereitet nur eine sich etwaig anschließende Auftragsvergabe vor.
Formale Förderkonditionen
Inhaltlicher Schwerpunkt des Ideenwettbewerbs HAL2027 ist das Thema „Cybersicherer Verwaltungsarbeitsplatz der Zukunft“.
18.08.2026
Teilnahmeberechtigt sind Ideen, die jeweils alle folgenden inhaltlichen Schwerpunkte abbilden: Grundlagenforschung aus dem Bereich Mensch, Technik, Organisation oder Gesellschaft (z.B. Arbeitswissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Human-Computer Interaction) mit Bezug zu Cybersicherheit, die für Anwendungen im Bereich ‘Innere und/oder Äußere Sicherheit’ geeignet ist und einen zukunftsweisenden, innovativen Ansatz für die Verwaltungsarbeit darstellt. Zum Beispiel sind Aspekte bzgl. der Zusammenarbeit von Menschen (innerbehördlich sowie mit Bürgerinnen und Bürgern), Zusammenarbeit von Menschen mit KI1, eigenständige KI-Systeme, sowie technologische Unterstützungen wie bspw. Kommunikationsmodalitäten oder -geräte denkbar.
Nicht gesucht werden Ideen, um die Digitalisierung voranzutreiben. Im Ideenwettbewerb wird von einem Szenario ausgegangen, in dem die Verwaltung vollständig digitalisiert ist.
bundesweit
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen (z. B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Körperschaften, Vereine, übrige Gesellschaftsformen).
zweistufig (zuerst Kurzkonzepte, dann Ideenkonzepte)
Die Finalisten erhalten für ihr eingereichtes Ideenkonzept, welches die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40.000 EUR (netto). Zusätzlich erhalten die Finalisten ein Preisgeld.
Das Gewinner-Ideenkonzept erhält 100.000 EUR (netto) Preisgeld. Die Plätze 2 und 3 werden anhand der zweit- und dritthöchsten Punktzahl ermittelt und erhalten Preisgelder in Höhe von 30.000 EUR (netto) für den zweiten und 20.000 EUR (netto) für den dritten Platz.
Auslobungsverfahren nach § 103 (6) GWB
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Die Ideenbeschreibungen sind in Phase A in Form eines Kurzkonzeptes ausschließlich elektronisch und in deutscher Sprache bis spätestens 18.08.2026, 23.59 Uhr einzureichen. Zur Einreichung des Kurzkonzepts ist die unter idee.cyberagentur.de zur Verfügung gestellte Eingabemaske zu nutzen.
Fragen zum Verfahren und den Unterlagen können über hal2027(at)cyberagentur.de bis zum 26.06.2026 eingereicht werden. Die Antworten werden ab dem 10.07.2026 unter idee.cyberagentur.de veröffentlicht. Falls es für den Ideenwettbewerb erforderlich erscheint, werden Fragen auch früher beantwortet und ins FAQ übernommen.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Der vorliegende Wettbewerb unterliegt ausschließlich den Grundsätzen des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung). Insofern sind sämtliche Hinweise auf gesetzliche Regelungen (VgV/VSVgV und UVgO) nicht direkt anwendbar.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite der Cyberagentur finden Sie ein FAQ und alle wichtigen Unterlagen: