Fördermittel
Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat)
Förderung Strategischer Regionalentwicklungskonzepte (RegioStrat) – Pilotphase von 2026 bis 2028
Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
RegioStrat unterstützt die Entwicklung strategischer Regionalentwicklungskonzepte (SREK) im Zeitraum 2026 bis 2028. Dadurch soll eine thematische Fokussierung auf zentrale, regionalspezifische Herausforderungen und eine Priorisierung von Maßnahmen zur Umsetzung für die kommenden 10 bis 15 Jahre erreicht werden.
Formale Förderkonditionen
Mit dem Förderprogramm sollen regionale Akteure, insbesondere die Träger der Regionalplanung, bei der Erstellung oder Weiterentwicklung eines SREK unterstützt werden.
30. September 2025
• Durchführung von vorbereitenden Regionalanalysen und Netzwerkanalysen
• Erstellung oder Weiterentwicklung eines SREK
• Moderation des Prozesses der Erstellung eines SREK, dies umfasst auch regionale Beteiligungsprozesse (z. B. Informationsveranstaltungen, Dialogformate, Workshops)
• Identifikation geeigneter Förderprogramme der Länder, des Bundes oder der EU für die Operationalisierung der im SREK priorisierten Maßnahmen und Projekte
• Antragstellung auf Fördermittel in einem oder mehreren geeigneten Programmen
• Personalstelle bis EG13
• Dienstleistungen Dritter
bundesweit
Träger der Regionalplanung, Landkreise, institutionalisierte Kommunalverbünde. Verbundprojekte mit mehreren Beteiligten wie Kommunen, Landkreisen, regionalen Planungsverbänden sind möglich, soweit funktionale Verflechtungen vorhanden sind und diese für das SREK einen geeigneten Bezugsraum darstellen. Auch ländergrenzenübergreifende Kooperationen (sowohl national als auch international) sind ausdrücklich erwünscht.
einstufig
Der Umfang der Förderung pro Vorhaben liegt bei max. 450.000 Euro über einen dreijährigen Zeitraum. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen auf Ausgabenbasis bis zu einer Förderquote von 90 %, gemessen an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen auf Ausgabenbasis
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Anträge können bis zum 30.09.2025, 12:00 Uhr (Abgabefrist) beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Referat IP 2
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
ausschließlich unter Verwendung der Formulare eingereicht werden. Ebenso müssen die Anträge digital an regiostrat(at)bbr.bund.de bis zum o. g. Zeitpunkt gesendet werden.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Weiterführende Links
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