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Fördermittel

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Titel Förderaufruf:

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Titel der Richtline:

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW Infra)

Handlungsfeld(er):
Tourismus
Bauen
Wirtschaft
Sachsen
Ziel der Förderung:

Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie nicht-investive Vorhaben.

Frist:

Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind die Errichtung und die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, die Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (z. B. technische Austattung), die Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen (Errichtung von Breitbandinfrastrukturen), die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte und das Regionalmanagement.

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände, juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Antragsverfahren:

Einstufige Antragstellung

Fördersatz und -volumen:

Förderquote: 60 % (in Kooperationen und prioritären Maßnahmen kann die Förderquote auf bis zu 95 % steigen)

Art der Förderung:

Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Informationen zum Antrag

Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Dienstelle der Landesdirektion Sachsen.

Anträge auf von Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeindeverbänden sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden direkt bei der entsprechenden Dienststelle eingereicht. Kreisangehörige Kommunen reichen ihre Anträge über das zuständige Landratsamt ein.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen

 

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Chemnitz

Barbara Sieble
0371 532 - 2311

Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden

Annett Schumann
0351 825 - 3134

Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Leipzig

Tommy Wagner
0341 977 - 3120

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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