Fördermittel
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW Infra)
Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft
Formale Förderkonditionen
Gefördert werden Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie nicht-investive Vorhaben.
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Förderfähig sind die Errichtung und die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, die Errichtung und Ausbau von Gewerbezentren (z. B. technische Austattung), die Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen (Errichtung von Breitbandinfrastrukturen), die Erstellung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte und das Regionalmanagement.
Sachsen
Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände, juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Einstufige Antragstellung
Förderquote: 60 % (in Kooperationen und prioritären Maßnahmen kann die Förderquote auf bis zu 95 % steigen)
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Informationen zum Antrag
Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Dienstelle der Landesdirektion Sachsen.
Anträge auf von Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeindeverbänden sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, werden direkt bei der entsprechenden Dienststelle eingereicht. Kreisangehörige Kommunen reichen ihre Anträge über das zuständige Landratsamt ein.
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Chemnitz
Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen - Dienststelle Leipzig
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie Details zur Förderung sowie die notwendigen Antragsunterlagen.