Fördermittel
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr - Fahrzeuge und Infrastruktur
Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr - Fahrzeuge und Infrastruktur
Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021, in der novellierten Fassung vom 18.06.2024
Marktaktivierung und Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr
Formale Förderkonditionen
Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Busse mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Betankungsinfrastruktur, Wartungsinfrastruktur) förderfähig.
Anträge können bis zum 31.08.2025 eingereicht werden.
Gefördert wird: Die Beschaffung von Bussen der folgenden Antriebssysteme oder deren Umrüstung, sofern dies günstiger oder kein Modell am Markt verfügbar ist:
- batterieelektrische Antriebe (Batteriebusse, Batterie-Oberleitungsbusse)
- brennstoffzellenbasierte Antriebe (Brennstoffzellenbusse, Batteriebusse mit Brennstoffzellen als Range-Extender)
Die Beschaffung von nicht öffentlich zugänglicher Infrastruktur zum Einsatz der oben genannten Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
- Ladeinfrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet
- Betankungsinfrastruktur zur Abgabe von Wasserstoff an die Brennstoffzellenbusse
- Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss
bundesweit
juristische Personen des öffentlichen und des privat Rechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
zweistufig
Bei Bussen umfassen die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Hierbei wird eine Förderquote von bis zu 80 % gewährt.
Für die Lade-, Betankungs- und Wartungsinfrastruktur wird eine Förderquote von bis zu 40 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Zuwendungen im Rahmen dieses Aufrufes erfolgen als Investitionszuschuss.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Skizzen sind über das easy-Online Portal einzureichen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Projektträger Jülich
Weiterführende Links
Weitere Informationen
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Aufruf zur Skizzeneinreichung
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