Fördermittel
Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024) vom 19. März 2024
Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft
Formale Förderkonditionen
Unterstützung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für den Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen durch einen Zuschuss
2027
Über EFRE
a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe, der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung sowie Prozessneugestaltungen und -optimierungen;
b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewerbe und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling von Abfällen aus privaten Haushalten, Recycling von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung;
c) Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen sowie Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben sowie Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung.
Über JTF
a) Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen;
b) Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür, einschließlich Maßnahmen zur Errichtung und Anpassung von Anlagen;
c) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen;
d) Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen der über die Fördergegenstände in Nummer 2.2 Buchstaben a, b und c der FRL geförderten Investitionen, insbesondere Fortbildungen, Beratungen und geeignete Austauschformate.
Sachsen
Begünstigte sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Nicht antragsberechtigt sind Hochschulen, Berufsakademien und Forschungseinrichtungen.
mehrstufig
Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart, der Größe des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 10 bis 70 % der förderfähigen Ausgaben.
Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
- Antragstellung im Förderportal
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
- Investitionsort: Sachsen
- Beitrag investiver Vorhaben zur Ressourceneffizienzsteigerung
- weitere Voraussetzungen gemäß Förderrichtlinie und JTF-Verordnung