Zum Hauptinhalt springen

Fördermittel

Europäische Datenräume (European Data Spaces)

Titel Förderaufruf:

„Call for Pilots of European Data Space for Smart Communities“ vom 1. Juni 2024

Titel der Richtline:

Siehe Programmhandbuch (Call for Pilots Manual)

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Mobilität
Umweltschutz
Tourismus
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
EU
Ziel der Förderung:

Das Ziel der Pilotaktivitäten ist es einen EU-weiten, sektorübergreifenden Datenraum in der Praxis zu validieren und seine Entwicklung und Umsetzung voranzutreiben. Dabei liegt der Fokus auf der grün-digitalen Transformation auf der Grundlage einer sicheren und souveränen Dateninfrastruktur, jedoch werden ebenso die jeweiligen politischen Prioritäten der Städte und Gemeinden in der Europäischen Union unterstützt.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (Call for Pilots) zielt insbesondere darauf ab, lokale oder regionale öffentliche Verwaltungen und ihre Partner (z. B. Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschulen) dazu aufzufordern, sich mit ihren sektorübergreifenden Anwendungsfällen der gemeinsamen Datennutzung zu bewerben. Dafür können sie die vorbereitenden Maßnahmen für den „Datenraum für nachhaltige und intelligente Städte und Gemeinden“ (DS4SSCC) nutzen.

 

Gefördert wird die Entwicklung von neuen Datendiensten im Sinne des DS4SSCC, die auf dem Teilen von Daten zwischen Einheiten der Öffentlichen Verwaltung und ihren Partnern basieren.

Frist:

Erste Runde: abgeschlossen

Zweite Runde: 30. November 2024

Dritte Runde: Februar 2025

Geförderte Maßnahmen:

Förderfähig sind Kooperationsprojekte der Pilotkonsortien, die aus dem Datenaustausch neue Datendienste in mindestens zwei der folgenden Bereiche oder weitere Bereiche im Sinne des Europäischen Grünen Deals schaffen:

- Vorausschauendes Verkehrsmanagement/nachhaltige Mobilitätsplanung;

- Datendienste in Bezug auf Wetter, Klima und extreme Wetterereignisse;

- Management von Energieflüssen in einem stadt-/gemeindespezifischen Kontext und in Verbindung mit anderen Sektoren; Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung (z. B. Luft-, Wasser-, Bodenverschmutzung oder Abfall);

- Alle anderen Bereiche, die unter die Initiative „Neues Europäischen Bauhaus“ (NEB) fallen (Stadtplanung, Gebäudemanagement, Gebäudeverwaltung, öffentliche Dienstleistungen, naturbasierte Lösungen, u.a.).

 

Die Pilotprojekte sollten die Anwendbarkeit des DS4SSCC-Konzepts und die Machbarkeit der Zusammenführung mit anderen Datenräumen auf europäischer Ebene demonstrieren.

Förderraum:

Europaweit, ggf. Partner aus Nicht-EU-Staaten

Zuwendungsempfänger:

Mögliche Zuwendungsempfänger sind Öffentliche Einrichtungen, Private und öffentliche Unternehmen, NGOs. Die Konsortien müssen aus mindestens zwei lokalen oder regionalen öffentlichen Verwaltungen der europäischen Mitgliedsstaaten oder aus anderen Staaten, die mit Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL) oder mit dem beantragenden Mitgliedsstaat verbunden sind, bestehen. Es wird bevorzugt, dass eine lokale EU-Verwaltung der federführende Partner des Konsortiums ist. Alle Partner müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Alle nicht-öffentlichen Einrichtungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Erklärung über die Eigentumsverhältnisse abgeben.

Antragsverfahren:

Anträge können während spezifischer Aufrufe zur Projekteinreichung (Calls) online unter www.ds4sscc.eu auf Englisch gestellt werden. Alle wichtigen Informationen sind der Webseite und dem Programmhandbuch zu entnehmen. Die Anträge werden vom Bewertungsausschuss und vom Ethik-Rat geprüft. Anschließend wird ein Konsens über die Entscheidung auf der Grundlage der individuellen Bewertungen und Kommentare hergestellt. Zum Schluss werden die zu fördernden Maßnahmen anhand einer finalen Rangliste ausgewählt.

Fördersatz und -volumen:

Es können bei öffentlichen Einrichtungen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, max. 1.500.000 Euro pro Projekt und max. 1.000.000 Euro pro Organisation gefördert werden.

Art der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Zuwendung nach dem Erstattungsprinzip (Zuschuss) und versteht sich als Ko-Finanzierung.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Annotated Grant Agreement (AGA)

Für nicht öffentliche Einrichtungen: Erklärung über Eigentumsverhältnisse (Ownership Control Declaration) https://www.ds4sscc.eu/s/DS4SSCC-DEP_Ownership-control-declaration.docx

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

European data space for smart communities (DS4SSCC-DEP)

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Alle relevanten Informationen zu den Calls auf der Webseite

Aufruf für Piloten

Handbuch des Aufrufs

Eine europäische Datenstrategie

Hintergrundinformationen

Unterstützungsplan

Während des Durchführungszeitraums des Pilotprojekts erhalten die Konsortien Unterstützung auf verschiedenen Stufen

Training Hub

Im Training Hub finden Sie Videos und andere Materialien, mit denen Sie die Fähigkeiten zum Aufbau eines Datenraums erwerben können

Beispiel aus der Förderung

Interaktives Beispiel mit Schema, Spezifikationskatalog, Referenzarchitektur, Prioritätendatensätze, Sammlung von Use Cases, Roadmap

Teilen auf: