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Fördermittel

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Titel Förderaufruf:

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023)

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Bauen
Sachsen
Ziel der Förderung:

Regionen und Menschen sollen dabei unterstützt werden die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Unterstützung von

- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Energie- und Klimaforschung,

- für Vorhaben, die der Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen, sowie

- für Vorhaben, die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zum Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Extremwetterereignissen dienen.

- Vorhaben für eine zukunftsfähige Energieversorgung

 

Die Zukunftsfähige Energieversorgung in der Gebietskulisse des JTF (Just Transition Fund) wird ausschließlich in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig sowie in der kreisfreien Stadt Chemnitz gefördert.

 

Frist:

Laufende Antragstellung in den Modulen 2,4 und 5 für Kommunen möglich.

Geförderte Maßnahmen:

Für kommunale Akteure kommen Maßnahmen innerhalb folgender Module in Betracht:

 

Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.

 

Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Kom-plexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.

 

Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung

Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und ent-sprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.

Förderberechtigt: nur Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF), d.h. die Land-kreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig.

 

Förderraum:

Sachsen

Zuwendungsempfänger:

je nach geplanter Maßnahmenart/Modul u. a. Kommunen, Zweckverbände, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen

Antragsverfahren:

Zweistufige Antragstellung

Fördersatz und -volumen:

bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Art der Förderung:

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt.

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht und nach einer positiven Auswahlentscheidung durch ein Fachgremium erfolgt die Aufforderung zum Antrag durch das SMEKUL.

Es besteht eine Vorrangregelung für Vorhaben nach dieser Richtlinie, die gleichzeitig den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien wie LES (LEADER-Entwicklungsstrategien) sowie integrierter informeller Entwicklungskonzepte (Stadtentwicklungskonzepte, Gemeindeentwicklungskonzepte, Ortsentwicklungskonzepte und ähnliche).

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65) die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 30. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist, (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, im Folgenden AGVO)

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch die VO (EU) 2020/972 vom 2.7.2020 (ABl. L 215 S. 3)

Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen (ABl. L 114 vom 26.4.2012, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1474 der Kommission vom 13. Oktober 2020 (ABl. L 337 vom 14.10.2020, S. 1) geändert worden ist.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Sächsiche Aufbaubank

0351 4910-4930
montags und freitags: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr dienstags und donnerstags: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 9:00 - 13:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite der SAB finden Sie Details zum Verfahrensablauf sowie die notwendigen Antragsunterlagen.

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