Fördermittel
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Energie und Klima – FRL EuK/2023)
Regionen und Menschen sollen dabei unterstützt werden die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen.
Formale Förderkonditionen
Unterstützung von
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der anwendungsorientierten Energie- und Klimaforschung,
- für Vorhaben, die der Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen dienen, sowie
- für Vorhaben, die der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zum Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Extremwetterereignissen dienen.
- Vorhaben für eine zukunftsfähige Energieversorgung
Die Zukunftsfähige Energieversorgung in der Gebietskulisse des JTF (Just Transition Fund) wird ausschließlich in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig sowie in der kreisfreien Stadt Chemnitz gefördert.
Laufende Antragstellung in den Modulen 2,4 und 5 für Kommunen möglich.
Für kommunale Akteure kommen Maßnahmen innerhalb folgender Module in Betracht:
Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung (inklusive Kommunales Energiemanagement – KEM – und European Energy Award – eea), investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Gefördert werden Investitionen zur Anpassung an die Klimakrise wie beispielsweise Maßnahmen an Gebäuden oder zum Regenwasserrückhalt, nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen (in Form von kommunalem Klimamanagement), zur Analyse und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen, investive Kom-plexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben.
Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung
Gefördert werden Investitionen zum Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich der Herstellung und Nutzung von grünen Gasen, Investitionen zum Ausbau von Energieinfrastruktur und ent-sprechenden Qualifizierungsmaßnahmen.
Förderberechtigt: nur Gebietskulisse des europäischen Just Transition Fonds (JTF), d.h. die Land-kreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie die Städte Chemnitz und Leipzig.
Sachsen
je nach geplanter Maßnahmenart/Modul u. a. Kommunen, Zweckverbände, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen
Zweistufige Antragstellung
bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt.
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht und nach einer positiven Auswahlentscheidung durch ein Fachgremium erfolgt die Aufforderung zum Antrag durch das SMEKUL.
Es besteht eine Vorrangregelung für Vorhaben nach dieser Richtlinie, die gleichzeitig den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien wie LES (LEADER-Entwicklungsstrategien) sowie integrierter informeller Entwicklungskonzepte (Stadtentwicklungskonzepte, Gemeindeentwicklungskonzepte, Ortsentwicklungskonzepte und ähnliche).
Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1, L 283 vom 27.9.2014, S. 65) die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 30. Juni 2023 (ABl. L 167 vom 30.6.2023, S. 1) geändert worden ist, (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, im Folgenden AGVO)
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1), zuletzt geändert durch die VO (EU) 2020/972 vom 2.7.2020 (ABl. L 215 S. 3)
Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen (ABl. L 114 vom 26.4.2012, S. 8), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1474 der Kommission vom 13. Oktober 2020 (ABl. L 337 vom 14.10.2020, S. 1) geändert worden ist.
Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger
Sächsiche Aufbaubank
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen
Auf der Webseite der SAB finden Sie Details zum Verfahrensablauf sowie die notwendigen Antragsunterlagen.