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Fördermittel

Energetische Stadtsanierung - Zuschuss

Titel Förderaufruf:

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

 

Titel der Richtline:
Handlungsfeld(er):
Energie
Mobilität
Umweltschutz
Bauen
Bund
Ziel der Förderung:

Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen und Umsetzung eines Sanierungsmanagements

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen und Zuschüsse für ein Sanierungsmanagement, das die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.

Frist:

n.a.

Geförderte Maßnahmen:

A Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts

Bezuschusst werden die Ausgaben für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts insbesondere unter Beachtung der aktuellen kommunalen Wärmeplanung. Förderfähig sind die im Rahmen des Projekts anfallenden Sach- und Personalausgaben für fachkundige Dritte. Planungsausgaben, die notwendiger Bestandteil einer Baumaßnahme sind, werden nicht gefördert. Die integrierten Konzepte können auch Machbarkeitsstudien beinhalten. Rein sektorale Machbarkeitsstudien hingegen sind nicht förderfähig.

 

B Sanierungsmanagement

Förderfähig sind die Personal- und Sachausgaben für ein Sanierungsmanagement für die Dauer von maximal 5 Jahren. Personen im Sanierungsmanagement können sein:

• Beschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind und ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut sind.

• Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte im Sinne der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung

• Planungsgemeinschaften, zum Beispiel aus Stadtplanungs-, Ingenieur- oder Architekturbüros.

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Der Zuschuss beträgt 75 % der förderfähigen Ausgaben (finanzschwache Kommunen 90 %) entsprechend den Komponenten A (Erstellung von integrierten Konzepten) und B (Sanierungsmanagement). Der maximale Zuschussbetrag für das integrierte Quartierskonzept beträgt 200.000 Euro und für das Sanierungsmanagement 400.000 Euro je Quartier.

Art der Förderung:

Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Zuschüsse werden mit dem Antragsformular, Formularnummer 600 000 2111, direkt bei der KfW in Berlin beantragt (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin). Als Programmnummer ist 432 anzugeben.

Die erforderlichen Unterlagen sind auch unter www.kfw.de/432 zu finden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich. Außerdem möglich ist die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als Klimaschutzmanager bezuschusst wurde.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

0800 539 9008
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Merkblatt der KfW

Hier geht es direkt zum Merkblatt der KfW:

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