Fördermittel
Einführung von Energiesparmodellen
Kommunalrichtlinie - Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen
Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt. Die Förderrichtlinie bezweckt durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.
Formale Förderkonditionen
Gefördert wird die erstmalige Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft, die Nutzende zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren. Neben der Schulung von Gebäudeverantwortlichen werden sogenannte Energieteams gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen gebildet. Diese erheben, kontrollieren und vergleichen gemeinsam die Verbrauchsdaten in den Kita- oder Schulgebäuden, erarbeiten Einsparmaßnahmen und setzen diese um, um den Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren. Belohnt werden diese Klimaschutzmaßnahmen durch verschiedene Prämiensysteme.
31.12.2027
Gefördert werden:
• Einsatz von Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich über eine neu eingerichtete Projektstelle beschäftigt wird, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleistende
• Durchführung einer Auftaktveranstaltung, einer Auftaktbegehung in jeder teilnehmenden Einrichtung und eines einmal im (Schul-)Jahr stattfindenden Vernetzungstreffens der teilnehmenden Einrichtungen,
• Einführung von Prämiensystemen und die Bildung von Energieteams,
• sowie folgende optionale Maßnahmen:
- geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich
- Informationsveranstaltungen beziehungsweise Schulungen für Hausmeister, pädagogisches Personal und die Schülerschaft
- Aktionstage und Exkursionen
- pädagogische Arbeit zum Klimaschutz
- Ausstattung der Energieteams
- Anschaffung von pädagogischen Materialien
Deutschland
Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft
Einstufig
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Zuschuss
Informationen und Hinweise zur Antragstellung
Bewilligungsvoraussetzungen sind:
- Es liegt ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums des Antragstellers zur Realisierung von Energiesparmodellen in seinen Einrichtungen vor.
- Der Antragsteller gibt die Zahl der mit Projektstart teilnehmenden Einrichtungen an.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.