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Fördermittel

eHealthSax - Teil A

Titel Förderaufruf:

eHealthSax - Teil A: Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen

Titel der Richtline:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur nachhaltigen Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen (RL eHealthSax)

Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Daseinsvorsorge
Sachsen
Ziel der Förderung:

Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und Verbesserung der medizinischen Versorgung

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen im Freistaat Sachsen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.

Frist:

Der Antrag ist bis jeweils zum 31. März mit den dazugehörigen Anlagen einzureichen.

Geförderte Maßnahmen:

• Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen

• Patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen

• Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen

 

Förderraum:

Freistaat Sachsen

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger, sonstige juristische Personen im Rahmen von Kooperationen mit oben genannten medizinischen Einrichtungen

Antragsverfahren:

Einstufig

Fördersatz und -volumen:

Zuschuss von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für digitale Projekte und die Verbesserung der medizinischen Versorgung.

 

Zuwendungsfähig sind:

• Personal- und Sachausgaben

• Ausgaben für Investitionen und Fremdleistungen (wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen)

 

Nicht zuwendungsfähig sind:

• Gemeinausgaben

• Ausgaben, die keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Vorhaben erkennen lassen und nicht nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit getätigt wurden

 

Art der Förderung:

Zuschuss

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

  • Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bewertet die Förderanträge im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Die Auswahl der Projekte erfolgt im Wettbewerb untereinander. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz setzt eine Jury ein, die sowohl die klinischen und technischen Aspekte als auch die gesellschaftliche Bedeutung und den Transferaspekt des Projektes beurteilt. Zugrunde gelegt werden u. a. die Kriterien Versorgungsbezug, Patientenorientierung, intersektorale Zusammenarbeit, Interoperabilität, Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit.
  • Eingereichte Projekte können auch aus anderen Fördermitteln z. B. von der EU oder vom Bund mitfinanziert werden. Die Summe aller gewährten Fördermittel darf aber die Höhe der Projektausgaben nicht übersteigen.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Auszahlungsantrages, dessen Bestandteil eine Belegliste mit abgerechneten Ausgaben ist.
  • Die Verwendung der Zuwendung muss nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Projektende bei der SAB eingereicht werden. Bei mehrjährigen Projekten muss ein Zwischenverwendungsnachweis jeweils zum 30. April vorgelegt werden.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

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