Zum Hauptinhalt springen

Fördermittel

DNS der zukunftsfähigen Mobilität

Titel Förderaufruf:

DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig

Titel der Richtline:

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Förderprogramm „DNS der zukunftsfähigen Mobilität. Digital – Nachhaltig – Systemfähig“

Handlungsfeld(er):
Energie
Mobilität
Umweltschutz
Bund
Ziel der Förderung:

Förderung vorwettbewerblicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu innovativen technologischen Lösungen im Fahrzeug- und Mobilitätsbereich mit hoher industriepolitischer Bedeutung

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind insbesondere anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte in Forschung und Entwicklung der Mobilitäts- und Fahrzeugindustrie. Im Fokus stehen dabei die drei Leitthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Systemfähigkeit.

Frist:

Geltungsdauer der Förderrichtlinie: bis 30.06 2027

Im Rahmen des Förderprogramms können grundsätzlich jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Eine Bewertung erfolgt jedoch nur zu den Stichtagen 31.03 und 30.09. für die jeweils bis dahin eingereichten Projektskizzen.

Zusätzlich zur regulären Skizzeneinreichung ist eine gezielte Schwerpunktsetzung über gesonderte Förderaufrufe möglich. Für die Einreichung von Projektskizzen im Zuge dieser Aufrufe sind die dort jeweils veröffentlichten Festlegungen bindend.

Geförderte Maßnahmen:

• Im Rahmen des Programms werden Forschungs- und Entwick-lungsprojekte gefördert, die innovative Lösungen im Kontext der Mobilität auf Straße und Schiene einschließlich angrenzender Wirtschaftszweige und Sektoren hervorbringen. Die entwickelten Lösungen sollen dabei stark an den drei Aspekten Skalierung, Branchenwirkung und Transferpotential ausgerichtet werden. Dies ist bereits in der Konzeptionierung der Forschungsvorhaben zu berücksichtigen.

• Flankierend umfasst die Förderung auch die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien zur Untersuchung der technischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Machbarkeit avisierter Forschungsfragen.

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insb. juristische Personen des Privatrechts und unternehmerisch tätige Personengesellschaften. Auch Gebietskörperschaften, Kommunalverbände, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Bildungsträger und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die jeweils über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, sind antragsberechtigt.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

Im Rahmen des Förderprogramms werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien gefördert. Die Beihilfeintensität pro Beihilfeempfänger darf grundsätzlich folgende Sätze nicht überschreiten:

• 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,

• 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,

• 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.

 

Art der Förderung:

Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungs- und beihilfefähigen Kosten

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe), kann im Falle einer positiven Bewertung und – nach Aufforderung – ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Portal „easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen“.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH

Projektträger Bodengebundene Verkehrstechnologien
0221 806-4158

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Bekanntmachung

Hier geht es direkt zur Bekanntmachung:

Teilen auf: