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Fördermittel

Digitalkompetenz in der Versorgung

Titel Förderaufruf:

Integration der Digitalisierung in die Gesundheitsversorgung durch Förderung der digitalen Kompetenz

Titel der Richtline:

Öffentliche Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Thema „Integration der Digitalisierung in die Gesundheitsversorgung durch Förderung der digitalen Kompetenz“

Handlungsfeld(er):
Daseinsvorsorge
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel der Förderrichtlinie ist es, Vorhaben zu fördern, in denen Maßnahmen erprobt werden, um die digitale Kompetenz von Patienten zu verbessern.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen innovative Ansätze bzw. Prozesse erprobt werden, um die digitale Kompetenz von Patienten zu steigern. Dies soll anhand konkreter Anwendungsfälle und/oder digitaler Werkzeuge erfolgen. Die technische Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Werkzeuge stehen nicht im Fokus dieser Förderrichtlinie.

Frist:

06. Juli 2026

Geförderte Maßnahmen:

Im Rahmen der Vorhaben können Fragestellungen zu folgenden Themen bearbeitet werden:

 

• Aufbau digitaler Kompetenz: Wie können Versicherte und Patienten an die Möglichkeiten der Digitalisierung durch noch nicht etablierte Prozesse oder neue Settings und Formen der Zusammenarbeit herangeführt und zu ihrer Nutzung motiviert werden?

• Nutzerorientierung: Erprobt werden sollen Kommunikations- und Beratungskonzepte, die einen Kompetenzaufbau in der Allgemeinbevölkerung im Kontext der digitalen Gesundheit ermöglichen. Dies kann durch analoge Schulungen, Austausch und Vernetzungsstrukturen in Kombination mit der Bereitstellung von digitalen Schulungsmaterialien, digitalen Beratungskonzepten u. a. erfolgen.

• Versorgungsprozesse: Digitalisierte Versorgungsprozesse bedürfen oft einer neuartigen, digitalen Mitwirkung von Patienten. Um die Transformation hin zu digitalen Versorgungsprozessen zu fördern, können gezielte Maßnahmen zur Einbindung von Patienten erprobt und evaluiert werden, z. B. zur Unterstützung bei Arztkontakten, Stärkung der Adhärenz oder Klärung von Verständnisfragen.

• Kommunikation: Wie kann die Kommunikation in Innovations- und Transformationsprozessen im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen für Patienten effektiv eingesetzt werden? Welche Kommunikationsmethoden unterstützen Innovations- und Transferprozesse zur Digitalisierung im Gesundheitswesen?

 

Bei den Vorhaben ist darauf zu achten, dass die verfolgten Ansätze praxis- und anwendungsnah sind. Zudem sollten die verfolgten Ansätze einen konkret erfahrbaren Mehrwert für Patienten haben. Erwartet werden Konzeptergebnisse und Handlungsempfehlungen, die bundesweit Anwendung finden können.

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Träger, staatliche und nicht-staatliche (Fach-)Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einschlägigen medizinisch-wissenschaftlichen Erfahrungen und/oder statistischen Erfahrungen in der empirischen (Verhaltens-, Wirtschafts-, Sozial-) Forschung.

Antragsverfahren:

zweistufig

Fördersatz und -volumen:

Bemessungsgrundlage für Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen vor-habenbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) vorhabenbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufgabenpakete können auch per Auftrag an Dritte vergeben werden. Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des geplanten Vorhabens für die Open Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstehen, können grundsätzlich erstattet werden. Gefördert werden kann auch die Bereitstellung von Technik, wenn diese zur Veranschaulichung von Best Practice Beispielen oder Use Cases während der Schulung von Versicherten z. B. für Anschauungszwecke eingesetzt wird.

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes Stammpersonal.

 

Art der Förderung:

nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 06.07.2026 eine Projektbeschreibung in elektronischer Form auf https://ptoutline.eu/app/digitalkompetenz in deutscher Sprache hochzuladen.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils (Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)

Dr. Mario Paterno, Dr. Joachim Burbiel, Dr. Fabian Gondorf
+49 228 3821-2377, +49 228 3821-1351, +49 228 3821- 2466

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen:

Förderrichtlinie

Hier geht es direkt zur Förderrichtlinie:

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