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Fördermittel

Bundesteilhabepreis

Titel Förderaufruf:

"DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“

Titel der Richtline:
Handlungsfeld(er):
Verwaltung
Mobilität
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel ist es, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, deren Familien sowie Erwachsene einschließlich Senioren.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zeichnet jährlich gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte aus, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Das Thema des sechsten Bundesteilhabepreises lautet „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“.

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 liegt deshalb auf dem Zusammenspiel von:

• aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung

• Zugänglichkeit zu digitalen Technologien

• Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand

 

Frist:

20.11.2024

Geförderte Maßnahmen:

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösun-gen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen, z. B.:

• alltagstaugliche barrierefreie Lösungen unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen

• barrierefreie Apps und weitere unterstützende digitale Technologien einschließlich barrierefreier Tools

• Lösungen zur Digitalisierung in den Themenbereichen Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderungen

• innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz

 

Förderraum:

Deutschland

Zuwendungsempfänger:

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen, dazu können Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen gehören.

Antragsverfahren:

Bewerbungen werden ausschließlich per E-Mail angenommen (bundesteilhabepreis@bmas.bund.de ).

Fördersatz und -volumen:

Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz).

Art der Förderung:

Förderwettbewerb

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Im Auswahlverfahren können nur solche Projekte berücksichtigt werden, für die alle Fragen im Bewerbungsformular beantwortet und, wo gefordert, die vorgegebenen Informationen bereitgestellt worden sind.

Der Auswahlprozess und die Entscheidung über die Nominierten erfolgt voraussichtlich Mitte März 2025.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

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