Zum Hauptinhalt springen

Fördermittel

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Titel Förderaufruf:

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Titel der Richtline:

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze – „BEW“

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Bauen
Bund
Ziel der Förderung:

Ziel der Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Maßnahmen zur Transformation bestehender und zur Errichtung neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden. So können beispielsweise Kommunen Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien im Neubaugebiet errichten oder auch gefördert werden, wenn diese bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten.

Frist:

Keine Angabe

Geförderte Maßnahmen:

Das Förderprogramm ist in vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert.

 

Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

 

• Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der voll-ständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045

• Machbarkeitsstudien für die Errichtung treibhausgasneutraler Wärme-netze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045

 

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

 

• Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme)

• Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045

 

Modul 3 – Einzelmaßnahmen

 

• Solarthermieanlagen

• Wärmepumpen

• Biomassekessel

• Wärmespeicher

• Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen

• Wärmeübergabestationen

 

Modul 4 - Betriebskostenförderung

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen i. S. d. § 14 BGB, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften.

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

Modul 1: bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten

Modul 2: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Modul 3: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben

 

Art der Förderung:

Zuschuss

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
06196 908-1026
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 11:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Auf der Webseite des BAFA finden Sie Informationen zum Antragsverfahren sowie die notwendigen Antragsformulare.

Teilen auf: