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Fördermittel

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Zuschuss

Titel Förderaufruf:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Zuschuss

Titel der Richtline:

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG), und Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

 

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Mithilfe der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Gebäudehülle und Anlagentechnik auszeichnen, sollen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Wohn- und Nichtwohngebäuden gesteigert sowie die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich sowohl um Wohn- als auch um Nichtwohngebäude handeln.

Frist:

31.12.2030 (Ablauf der Richtlinien)

Geförderte Maßnahmen:

Nichtwohngebäude: Komplettsanierung zum Effizienzgebäude

• Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Bauneben- und Wiederherstellungskosten.

 

Wohngebäude: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

• Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Bauneben- und Wiederherstellungskosten.

 

Die geförderten Maßnahmen beinhalten auch den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik etc.).

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können.

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

• Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohngebäude

• Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude

• zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

 

Art der Förderung:

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Der Zuschuss wird vor Beginn des Vorhabens mit dem „Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ (Formularnummer 600 000 4862) bei der KfW in Berlin (KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin) beantragt.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung von Vorhaben zur Sanierung zu Effizienzgebäuden/Effizienzhäusern ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“ beziehungsweise „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

0800 539 9008
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier geht es zu weiterführenden Informationen der KfW:

Merkblatt „BEG – Kommunen – Zuschuss“

Hier geht es direkt zum Merkblatt „BEG – Kommunen – Zuschuss“:

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

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