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Fördermittel

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit

Titel Förderaufruf:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kommunen – Kredit

Titel der Richtline:

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG), und Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

 

Handlungsfeld(er):
Energie
Umweltschutz
Bauen
Daseinsvorsorge
Wirtschaft
Bund
Ziel der Förderung:

Mithilfe der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die sich durch eine energetisch optimierte Gebäudehülle und Anlagentechnik auszeichnen, sollen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Wohn- und Nichtwohngebäuden gesteigert sowie die CO2-Emissionen des Gebäudesektors gesenkt werden.

Formale Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei kann es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handeln.

Frist:

31.12.2030 (Ablauf der Richtlinien)

Geförderte Maßnahmen:

Nichtwohngebäude: Komplettsanierung zum Effizienzgebäude

• Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Dazu gehören auch Bauneben- und Wiederherstellungskosten.

 

Wohngebäude: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

• Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Dazu gehören auch Bauneben- und Wiederherstellungskosten.

 

Die geförderten Maßnahmen beinhalten auch den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik etc.).

 

Förderraum:

bundesweit

Zuwendungsempfänger:

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Antragsverfahren:

einstufig

Fördersatz und -volumen:

• bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohngebäude

• bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude

• bis zu 50 % Tilgungszuschuss

 

Art der Förderung:

Kredit

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Der Kredit wird vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW beantragt. Hierfür ist die Web-Anwendung unter public.kfw.de/KODA zu nutzen. Das so erstellte Antragsdokument senden Antragsteller per E-Mail an kommune(at)kfw.de  oder per Post an die KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin. Alternativ kann auch das Antragsformular (Formularnummer 600 000 0166) genutzt werden.

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung von Vorhaben zur Sanierung zu Effizienzgebäuden/Effizienzhäusern ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude“ beziehungsweise „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Beihilferechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Kombination einer BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich.

Ansprechpartner und Kontaktdaten der Fördermittelgeber und Projektträger

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

0800 539 9008
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen der KfW:

Merkblatt „BEG – Kommunen – Kredit"

Hier geht es direkt zum Merkblatt „BEG – Kommunen – Kredit“:

Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen

Hier finden Sie das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude:

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